Bitkom begrüßt den klar erkennbaren Willen des Bundesministeriums für Gesundheit, die Gesundheitskarte mit ersten medizinischen Anwendungen aufzuwerten, einen verbindlicheren Zeitplan zu setzen und eine höhere Geschwindigkeit beim Aufbau der Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens zu erreichen.
Positiv ist, dass der Gesetzesentwurf ein dreistufiges Verfahren zur verbindlichen Regelung der Einführung neuer Anwendungen vorsieht. Dieses Eskalationsmodell wird aber nicht konsequent bei allen neuen Anwendungen angewandt, sondern bleibt auf den Versichertenstammdatendienst und die Übermittlung elektronischer Briefe beschränkt.
Mit einiger Sorge sieht Bitkom, dass der Gesetzesentwurf keine schlüssigen Antworten zur Überführung der bestehenden Teilnetze im Gesundheitswesen (sogenannte Bestandsnetze) in eine gemeinsame zertifizierte Telematikinfrastruktur liefert.
Weitere Bedenken bestehen mit Blick auf die Regelung der Interoperabilität von Gesundheitsanwendungen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Rahmen einer Planungsstudie Vorschläge erarbeiten lassen, wie dies sichergestellt werden kann. Im Entwurf werden diese Vorschläge nicht hinreichend aufgegriffen.