Die durchgehende Vernetzung von Wertschöpfungsketten in der Industrie über Digitalisierungs-, Kommunikations- und Automatisierungstechniken wird in Deutschland unter dem Stichwort Industrie 4.0 diskutiert und vielfach auch bereits umgesetzt. Industrie 4.0 wirft viele, teilweise neuartige Rechtsfragen auf. Allerdings machen nicht alle dieser Rechtsfragen Aktivitäten des Gesetzgebers erforderlich.
Rechtsetzungsbedarf sieht Bitkom derzeit nur in wenigen Rechtsbereichen, so im AGB-Recht, im Vertragsrecht, im Datenschutzrecht und beim Schutz von Knowhow. Dabei sind teilweise nur Änderungen, teilweise die Ausfüllung bestehender Rahmenvorschriften und teilweise auch nur untergesetzliche Normen erforderlich. Ganz überwiegend hält Bitkom die geltende Rechtslage für ausreichend, um die Herausforderungen von Industrie 4.0 in den Griff zu bekommen, ohne die weitere Entwicklung der Digitalisierung in der Wirtschaft zu beeinträchtigen.
Die Empfehlungen des Bitkom an den Gesetzgeber zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Industrie 4.0 finden sich im Positionspapier, das anbei zum Download bereitgestellt ist.