+++ Diese Publikation wurde umfassend aktualisiert. Die aktuelle Version finden Sie hier. +++
Der elektronische Rechnungsaustausch ist seit dem 1. Juli 2011 deutlich vereinfacht worden. War bis zu diesem Zeitpunkt die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder aber das EDI-Verfahren für elektronische Rechnungen zwingend vorgeschrieben, so ist dies nun nicht mehr erforderlich. Dabei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Der Bitkom Arbeitskreis ECM-Compliance hat die wichtigsten Regelungen sowie Fragestellungen zur elektronischen Rechnung in zehn Merksätzen zusammengestellt.