„Bayern ist weltweit bekannt für seine wirtschaftliche Stärke und attraktive Lebensbedingungen – und für eine lebendige und starke Startup-Szene. Das ist auch das Ergebnis einer starken, dauerhaften und innovativen CSU-Politik, die Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Gute kommt.
Deshalb investieren wir weiterhin Rekordsummen in Digitalisierung, Wirtschaft, Forschung, Hochschulen und Bildungseinrichtungen. Allein in die Digitalisierung investieren wir 5,5 Milliarden Euro von 2015 bis 2022 (Masterplan „Bayern Digital II“) – das ist in Deutschland einsame Spitze!
Speziell für Startups bietet unsere Initiative „Gründerland Bayern“ zahlreiche Programme, Fördermöglichkeiten und Gründerzentren – wir setzen allein dafür über 330 Mio. Euro für Startups in den Jahren 2015 bis 2020 ein.“
„Die bayerische Wirtschaft braucht innovative Gründer*innen und nachhaltige Ideen, um die Digitalisierung und innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle voranzutreiben. Wir fördern Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, und legen zudem einen Schwerpunkt auf Geschlechtergerechtigkeit. Wir vereinfachen, verkürzen und digitalisieren hierfür den Gründungsprozess.
Wir unterstützen die Gründungskultur aktiv und verbessern die Bedingungen für forschungsnahe Gründungen im Umfeld von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir gestalten Fördermöglichkeiten übersichtlicher und machen Gründungskapital, Beratung und Infrastruktur aus einer Hand zugänglich. Wir schaffen Möglichkeiten für Anschlussfinanzierung an Crowdfunding und öffnen öffentliche Ausschreibungen für Gründer*innen.“
„National belegt Bayern bei der Verteilung von Startups in Deutschland Platz drei nach Berlin und knapp nach Nordrhein-Westfalen. Die Berliner Startup-Szene ist durchaus dynamischer und „bunter“ als in Bayern. Allerdings beobachten wir hierzulande seit einigen Jahren eine neue Dynamik von Startups mit sehr guter Substanz. Die Stärken in Bayern liegen sicher bei den Top-Universitäten, die Gründungen offensiv fördern, den ansässigen internationalen Unternehmen, die junge und gut ausgebildete Köpfe anziehen sowie der allgemein guten Wirtschaftsstruktur. Diese stellt aber auch einen kleinen Nachteil dar, da die Risikobereitschaft junger Talente etwas geringer ist, wenn alternativ sichere und hochbezahlte Arbeitsplätze in Industrie und Dienstleistung winken. Auch international muss sich Bayern nicht verstecken, besonders in den ansässigen Wirtschaftsbereichen gibt es äußerst vielversprechende Startups.
Wir drängen darauf, dass die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene beschlossenen Verbesserungen für Startups zügig umgesetzt werden und unterstützen auch die Maßnahmen des Freistaats wie den GründerHub Bayern, die Imagekampagne „Gründerland.Bayern“, die Stärkung des Wagniskapitalangebots und die Gründung von sieben digitalen Gründungszentren in ganz Bayern.“
„Die BayernSPD betrachtet Innovationen als einen grundlegenden Pfeiler für nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand. Wir unterstützen die Gründungskultur in Bayern und in Deutschland. Wir wollen erfolgreiche Programme wie FLÜGGE oder EXIST fortführen und Strukturen fördern, die Neugründungen und Nachfolge in der Start- und Übergangsphase ermöglichen. Besonders Startups sind sehr wichtig, wenn es darum geht, neue Entwicklungschancen zu erkennen und schnell umzusetzen oder ungewöhnliche Innovationen anzustoßen. Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Spielräume, die die Digitalisierung bietet, wird ihre Bedeutung weiterwachsen. Sie sind also maßgeblich für die Entwicklung des Landes.
Bayern ist im nationalen, aber auch internationalen Vergleich ein durchaus erfolgreicher Forschungsstandort. Rechnet man allerdings den recht guten Standort München heraus, zeigt sich nur eine durchschnittliche Ausgangssituation. Die vorhandene industrielle Wertschöpfung bietet auch Startups Chancen auf Kooperationen im Bereich ‚Internet der Dinge’. Hier liegen enorme Potenziale, um global erfolgreich den nächsten Schritt in der Digitalisierung zu gehen. Gründer finden in Bayern aber natürlich keine Bedingungen wie im Silicon Valley vor – mit starken Synergieeffekten durch die große Menge an Softwareunternehmen und weiteren Startups sowie die enormen Ressourcen an Wagniskapital. Auch darum gilt es, die staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung auszubauen.
Laut einer Anfrage der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag an die Staatsregierung stagniert aber der Anteil der Ausgaben des Freistaats Bayern für Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt seit 10 Jahren. Obwohl die Staatsregierung im Jahr 2011 beschlossen hat, die Quote bis 2020 auf 3,6% anzuheben, sind hier keinerlei Fortschritte zu erkennen. Dabei ist auch zu beachten, dass der Anteil der staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung an den Gesamtausgaben des Freistaates Bayern ebenfalls stagniert bzw. leicht rückläufig ist. Wir setzen uns deshalb dafür ein, diese Ankündigung endlich umzusetzen. In der Förderung sollten Startups aufgrund ihrer speziellen Herausforderungen gesondert berücksichtigt werden (s. auch die Antworten auf die Fragen 3 und 7). Auch müssen die neuen Digitalen Gründerzentren von bürokratischem „Overkill“ befreit und deren Leitung von der Abteilung des Digitalisierungsministers in der Staatskanzlei unterstützt und deren Finanzierung nachhaltig gesichert werden.
Eine weitere Herausforderung des Freistaates ist die vergleichsweise geringe Quote von Studienberechtigten. Hier bildet Bayern im nationalen Vergleich das Schlusslicht. Innovative Unternehmen und Startups brauchen jedoch ausreichend hochqualifiziertes Personal.
Mit Fokus auf die Herausforderungen der Digitalisierung benötigen wir eine Neujustierung des Bildungssystems, das das Fundament für eine erfolgreiche Zukunft legt. Das gilt ganzheitlich, nämlich sowohl für die berufliche Ausbildung als auch für Studierende.
Außerdem ist vor allem für Startups, die in der Regel nicht über eigene Rechtsabteilungen verfügen, ein hohes Maß an Rechtssicherheit notwendig. Neue technologische Entwicklungen werden zu neuen Gesetzen führen. Hier muss der Gesetzgeber frühzeitiger den Bedarf erkennen, klarer kommunizieren und unterstützend tätig werden.“
„Wir Freie Demokraten sehen die Gründerkultur in Bayern als wesentlichen Bestandteil der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen. Deren Verbesserung ist ebenso wichtig wie das Gelingen der Umstellungsprozesse in den klassischen Industrien. In Sachen Gründerkultur ist Bayern längst nicht dort, wo es sein sollte und könnte. Die FDP Bayern wird die Instrumente der Landespolitik (wie z.B. BayBG und BayernKapital) deshalb darauf ausrichten, wie sich die Gründung von Unternehmen gerade für neue Themen überall in Bayern erheblich steigern lässt – natürlich in Zusammenarbeit mit Finanzinstituten, Privatinvestoren, Kammern und Wirtschaftsverbänden. Dabei müssen insbesondere die Frühphasen einer Unternehmensgründung effizienter gemacht werden, deren Finanzierung muss absolute Priorität haben. Bayern wird sich auf Bundesebene zugleich für die Schaffung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für Beteiligungen an Startups einsetzen, z.B. durch tax credits oder verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Risikokapital.
In der Anfangsphase muss es für Startups die Möglichkeit geben, sich bürokratiefrei und ohne unangemessen hohe Abgaben zu entwickeln. Wir wollen zudem in den ersten drei Jahren nach Gründung den Freibetrag bei der Gewerbesteuer verdoppeln, dabei soll der Freibetrag für Kapitalgesellschaften dem für Personengesellschaften entsprechen. Etablierte Startups sollen ebenso wie mittelständische Unternehmen einen fairen Steuersatz zahlen. Es darf aber nicht sein, dass sich globale Unternehmen durch Subventionen oder Steuertricks vor Zahlungen drücken, für die dann die regional verwurzelten Unternehmen aufkommen müssen.
Wir fordern außerdem die Einführung eines Gründer-BAFöG oder eines Gründer-Stipendiums. So können Existenzgründer ohne finanziellen Druck die erste schwierige Phase ihres Unternehmens meistern und sich ganz ihrem Projekt widmen. Zugang zu Kapital kann durch die Förderung privatwirtschaftlicher, regionaler Wagniskapital-Arme erleichtert werden.“
„Bayerns CSU-Politik bietet internationalen Talenten beste Bedingungen. Mit einem Fachkräftezuwanderungsgesetz auf Bundesebene werden wir bei uns benötigten Fachkräften noch einfacher und passgenauer Möglichkeiten bieten, ihre Stärken bei uns in Bayern einzusetzen.“
„Deutschland und Bayern sind Einwanderungsland. Deshalb werden wir im Bundestag ein Einwanderungsgesetz vorlegen. Fachkräften ermöglichen wir ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche und schaffen dafür eine Einwanderungsquote mit Punktesystem. Auch ein möglicher Spurwechsel zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht hilft dabei, Fachkräfte zu gewinnen. So können Asylbewerber*innen bei entsprechender Qualifikation eine Arbeitserlaubnis erhalten. Wir wollen bestehende Berufsabschlüsse besser anerkennen und die Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtern.“
„Wir fordern ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild, um qualifizierte Talente aus aller Welt für Deutschland gewinnen zu können. Weiterhin fördern wir die Internationalisierung unserer Hochschulen, damit mögliche Talente schon frühzeitig nach Bayern kommen und ggfs. auch hierbleiben.“
„Menschen, die mit dem Ziel nach Deutschland kommen, sich beruflich oder akademisch zu bilden oder weiterzubilden, sind eine Bereicherung für bayerische Betriebe, Hochschulen und Bildungseinrichtungen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsweges muss für sie eine Perspektive für den Aufbau eines beruflichen und persönlichen Lebens bestehen. Dabei ist es wichtig, die Potenziale und Leistungen dieser Menschen wie Mehrsprachigkeit und berufliche Qualifikation aus dem Herkunftsland angemessen zu fördern und mit einzubeziehen.
Deutschland und Bayern sind in besonderem Maße auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Alle Bestrebungen und Maßnahmen, die zu einer raschen beruflichen Integration der Menschen mit Migrationshintergrund beitragen, müssen gefördert werden. Dazu zählen insbesondere erleichterte Zugangsvoraussetzungen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen. Menschen mit Migrationshintergrund bringen wichtige Potenziale als qualifizierte und zu qualifizierende zukünftige Fachkräfte mit, auf die Bayern unter demografischen Aspekten und zur Stabilisierung der Wirtschaftskraft nicht verzichten kann. Unter Einbeziehung aller relevanten Akteure befürworten wir als SPD daher ein Einwanderungsgesetz, das die bestehenden gesetzlichen Regelungen bündelt und klare und nachhaltig wirkende Zuzugsregeln und Steuerungsmaßnahmen beinhaltet.“
„Wir Freie Demokraten wollen für die Gewinnung von Fachkräften das gesamte Potenzial nutzen, das im Freistaat vorhanden ist. Die Konzeptlosigkeit und politische Realitätsverweigerung der amtierenden Staatsregierung auf diesem Gebiet ist grob fahrlässig und gefährdet den Wirtschaftsstandort Bayern. Einen Schwerpunkt legen wir auf die Fachkräfte in den Mangelberufen aus dem „MINT“-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und allen damit verbundenen Disziplinen in aller Welt. Durch die bayerischen Repräsentanzen und weitere aktive Werbemaßnahmen müssen solche Fachkräfte für eine Tätigkeit in bayerischen Unternehmen angeworben werden. Punkten kann Bayern dabei mit hoher Lebensqualität, Sicherheit und seinem Gesundheitswesen. Nachholbedarf gibt es aber bezüglich englischsprachiger Kinderbetreuungseinrichtungen sowie internationaler Schulen. Zudem wollen wir Englisch als ergänzende Verkehrs- und Arbeitssprache in der öffentlichen Verwaltung erproben. Denn der Kontakt mit Behörden ist für viele Ausländer ein regelmäßiger Kraftakt. Bis die deutsche Sprache sicher genug beherrscht wird, um sich allein durch den deutschen Bürokratie-Dschungel schlagen zu können, braucht es Zeit. Wir möchten nicht, dass sich ausländische Fachkräfte und Unternehmensgründerinnen und -gründer durch anfängliche Sprachbarrieren abschrecken lassen.
Die Gewinnung von internationalen Spitzenkräften beginnt bereits in der Hochschulpolitik. Daher brauchen wir bayerische Hochschulen mit international sichtbarem Profil, um die weltbesten Forscherinnen und Forscher gewinnen zu können. Dazu gehören ein international wettbewerbsfähiges Berufungs- und Karrieremanagement und Stipendienprogramme ebenso wie bessere Betreuungsmöglichkeiten für internationale Doktoranden und Postdoktoranden. Wir fordern ein bayerisches Gastprofessorenprogramm für internationale Spitzenkräfte aus
Wissenschaft und Wirtschaft und eine Internationalisierung des Lehrbetriebes durch englischsprachige Kurse. Wir wollen Anreize für exzellente Studenten aus dem Ausland schaffen, die auch eine spätere Berufstätigkeit in Deutschland einschließen können.
Ein weiterer wichtiger Hebel ist gesteuerte Zuwanderung – dafür fordern wir ein neues Einwanderungsgesetz, das Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt bereits in den Herkunftsländern oder in der Nähe der Herkunftsländer berücksichtigt. Die Einwanderung soll auf diese Weise flexibel und unbürokratisch durch die Nachfrage am Arbeitsmarkt gesteuert werden können. Der Freistaat muss seine grundlegende Ablehnungshaltung gegenüber Neuregelungen im Bereich der Migration beenden und sich für die schnelle Einführung eines Einwanderungsgesetzes auf Bundesebene stark machen.“
„Das digitale „Rathaus rund um die Uhr und an jedem Ort“ soll als erstes in Bayern entstehen. Hierzu führt der Freistaat eine neue finanzielle Förderung der Kommunen ein. Unsere Verwaltung soll in zwei Jahren komplett digital sein. Außerdem beginnen wir mit Blockchain in der Staatsverwaltung.
Die Unternehmensgründung soll künftig an einem Tag möglich sein. Hierzu führen wir Fast Lanes für Gründer bei Behörden ein, wollen Statistikpflichten aussetzen und zur vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung zurückkehren. Zur Unterstützung der digitalen Gründer richten wir in allen sieben Regierungsbezirken jeweils ein weiteres Digitales Gründerzentrum ein.
Mit dem neuen GründerHub Bayern stärken wir die Beratungs- und Koordinationsangebote in allen Regierungsbezirken. Mit dem MediaLab in München und einem neuen MediaLab in Ansbach unterstützen wir die Startup-Szene im Medienbereich.“
„Wir wollen Behördengänge erleichtern, Wartezeiten verkürzen und Bearbeitungsgebühren senken. Deshalb modernisieren wir die Verwaltung und bieten umfangreiche E-Government-Angebote. Dabei soll garantiert sein, dass alle angebotenen Dienstleistungen online komplett abgeschlossen werden können (once only). Das ist transparent und das ist einfach.“
„E-Government bietet große Chancen und ist für uns ein wichtiger Baustein für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Denn Bürger und Unternehmen erhalten über das Internet nicht nur Zugang zu allen erdenklichen Servicediensten der Behörden unabhängig von Zeit und Raum. Es kann auch neue, ungeahnte Mitbestimmungs-, Gestaltungs-, und Informationsmöglichkeiten in unserer Demokratie schaffen.
Hier wollen wir Bayern zum deutschlandweiten Vorreiter machen. Das gilt auch mit Blick auf unsere bayerischen Unternehmen. So wollen wir mit einem elektronischen Bürgerkonto das mehrfache Ausfüllen gleicher Angaben bei Formularen überflüssig machen. Von dieser Vereinfachung werden auch Unternehmen profitieren. Ziel muss es am Ende sein, dass Unternehmen ihren Gründungsprozess und ihre alltäglichen Behördengänge über ein zentrales Portal digital und medienbruchfrei abwickeln können.
Dabei gilt es insbesondere, die Kommunen bei der Digitalisierung zu unterstützen, um überall in Bayern dasselbe digitale Angebot auf gleichem Niveau sicherzustellen und einen unternehmensfreundlichen Service zu gewährleisten. Im Sinne der Informationsfreiheit wollen wir das sehr restriktive Auskunftsrecht in Bayern weitgehend lockern. Open Data in hoher Qualität ist für Unternehmen von zunehmend wichtiger Bedeutung. Einen gebührenfreien Zugang für alle bereitgestellten Angebote wie Geo-Daten, wie er auf EU-Ebene diskutiert wird, sehen wir allerdings kritisch, wenn darunter die Angebotsqualität leidet. Wir halten aufwandsdeckende Gebühren für Daten in hoher Qualität für durchaus zumutbar, zumal es nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein kann, das Geschäftsmodell großer Internetdienste wie Google indirekt zu subventionieren.
Auch der Bereich der Justiz darf bei der Digitalisierung nicht außen vor bleiben. Wir wollen „E-Justice“ voranbringen: Elektronische Register- und Aktenauskünfte sowie elektronische Aktenführung werden Unternehmen helfen, ihre rechtlichen Angelegenheiten schneller und unbürokratischer regeln zu können.“
„Wir setzen uns dafür ein, dass sämtliche Schnittstellen zu Behörden auf den Prüfstand kommen: Welche Vereinfachungen sind möglich und welche Vorgänge können effizient über das Internet abgeschlossen werden. Im Falle von Startups fallen viele Behördengänge auf kommunaler Ebene an. Langwierige und bürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und neue Infrastrukturen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands aus, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Das Planungs- und Genehmigungsrecht muss daher umfassend auf Beschleunigungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten überprüft werden. Ebenso setzen wir uns auf EU-Ebene für eine Reduzierung von Bürokratiebelastungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ein.
Vergleichbar dem Ziel eines „On-Stop-Shops“ zur Vereinfachung von Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren sollten alle Behördenvorgänge wie z. B. Gewerbe anmelden oder Baupläne und Förderanträge einreichen mit einer ID-Nummer schnell und digital zu erledigen sein.
Auf Landesebene ist eine Modernisierung der Finanzämter anzustreben. Das Steuerrecht ist besonders für kleine Startups schwer zu verstehen, so dass sie häufig auf Steuerberater angewiesen sind. Das verursacht unnötige Kosten von Geld und Zeit. Um diese Nachteile zu reduzieren, ließen sich zum Beispiel über Eingabemasken Informationen abrufbar machen. So könnten Informationen wie die Höhe und Fristen für Abgaben einfach und verbindlich abgefragt werden.
Auch die Vergabe von Förderstipendien des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie wird im Detail von Gründern häufig als intransparent erlebt. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich das staatliche Online-Angebot verbessern muss.
Gemeinsam mit den Kommunen, Ländern und dem Bund wird nach der Vereinbarung der Großen Koalition die Digitalisierung der Verwaltung mit einem zentralen, einheitlichen digitalen Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geschaffen. Die Umsetzung ist mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode voranzutreiben. Zu unterstützen wir auch die Bemühungen das Onlinezugangsgesetz um einen Digitalisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu ergänzen. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, begrüßen wir ebenfalls die Entwicklung eines behördenübergreifenden Datenmanagements, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält und das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Schwerpunkte sind dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien zu setzen. Hierfür sind die notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen zu erarbeiten. Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Anforderungen eines modernen E-Governments und einer Digitalisierung der unternehmerischen Geschäftsprozesse erforderlich. Im Interesse einer besseren Rechtsetzung sollen Potenziale von alternativen, insbesondere datengestützten Regulierungsinstrumenten („smarte Regulierung“) in Reallaboren erprobt werden.“
„Wir Freie Demokraten sehen es als die Pflicht des Staates an, als öffentliche Verwaltung mit Vorbildfunktion voranzugehen. Die Maßstäbe, die wir an die Wirtschaft richten, gelten in gleichem Maße für die Staatsverwaltung. Wir fordern einen innovativen, effektiven und effizienten Staat, der unternehmerisches Denken als Chance erkennt. Auf allen staatlichen Ebenen wollen wir die Definition von Qualitäts- und Prozessstandards fördern, um staatliches Handeln messbar zu gestalten und kontinuierliche Evaluationen zu ermöglichen. Der Staat soll sich, ebenso wie die Wirtschaft, verlässliche und vor allem messbare Ziele setzen.
Daher ist uns das aktuelle Ziel der Staatsregierung, die Verwaltung bis 2030 zu digitalisieren, nicht ambitioniert genug. E-Government bedeutet, dass Behörden die digitalen Möglichkeiten nutzen sollen, um interne Vorgänge und die Interaktion mit den Bürgern zu vereinfachen. Wir wollen, dass in Bayern bis 2020 die Hälfte und bis 2025 dann alle Verwaltungsvorgänge digitalisiert erledigt werden können – auch in leichter Sprache, damit jeder vom e-Government profitieren kann. Dieser Schritt macht viele Behördengänge für Bürger und Unternehmen überflüssig. Die Vorgänge in der Verwaltung werden beschleunigt, Vorgänge auch unterschiedlicher Behörden können zusammengefasst werden. Zudem verschlankt die Digitalisierung auch Prozesse. Dadurch werden Kosten für Staat, Unternehmen und Bürger reduziert. Die Mitarbeiter haben in der Folge mehr Zeit, sich um Bürger und Unternehmen zu kümmern. Zur Verkürzung von Genehmigungszeiten und Umwandlung von Genehmigungs- in Anzeigepflichten siehe unsere Ausführungen zu Frage 4.
Landratsämter und kreisfreie Städte wollen wir unter Einbindung der zuständigen Förderstellen bei den Regierungen zu „one-stop“-Ansprechpartnern ausbauen. Diese Behörden sollen Unternehmen und Gründern – natürlich auch online – in einer abgestimmten Aufgabenverteilung als entscheidungsbefugte Partner für Genehmigungen und die Beratung in Infrastruktur- und Förderangelegenheiten zu Verfügung stehen“
„Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren und die Bedingungen für Wagniskapital verbessern. Wir wollen, dass Unternehmen etwa mit Hilfe eines „One-Stop-Shop“ und mehr Transparenz in der Förderlandschaft schnell und unbürokratisch gegründet werden können. Wir werden Hürden für den Gründungsprozess abbauen und prüfen Anpassungen im Insolvenzrecht.
Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein.
Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.“
„Neben der Projekt- und Gründer*innenförderung wollen wir Forschungsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen auch steuerlich begünstigen, um das kreative Potenzial und den Erfindergeist dort noch stärker zu mobilisieren. Durch eine Steuergutschrift von 15 Prozent sollen ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben künftig gefördert werden. Wir wollen ein unbürokratisches und wirksames Förderinstrument für alle Gründungswilligen. Offene Standards, Schnittstellen, Daten und Software erleichtern es findigen Köpfen, neue Geschäftsideen umzusetzen.
Zudem wollen wir die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro anheben. Und wir wollen einen bundesweiten One-Stop-Shop für Gründer*innen einrichten, sodass alle nötigen bürokratischen Voraussetzungen und Beratungsleistungen an einem Ort aufzufinden sind. Wir wollen politische Rahmenbedingungen so formulieren und vereinfachen, dass kleine oder junge Unternehmen, Kulturschaffende und Kreative sie ebenfalls meistern können – und große Unternehmen sie mit ihren teuren Anwält*innen nicht mehr einfach aushebeln können.“
„Wir fordern ganz allgemein einen Bürokratie-Praxis-Check im Vorfeld von neuen Gesetzen und Verordnungen, ein zusätzliches, unabhängiges Bürokratie- Kontrollgremium und eine bessere Abstimmung bei sich inhaltlich überlappenden Fachgesetzen. Speziell für neue Unternehmen wollen wir Unternehmensgründungen durch Fast Lanes digital und an einem Tag ermöglichen.“
„In Bayern und Deutschland brauchen wir mehr Bereitschaft für Innovationen und einen noch stärkeren Gründergeist. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die Startups, tragen dazu bei, dass mutige Ideen zu neuen Geschäftsmodellen führen und attraktive Arbeitsplätze entstehen. In ihnen steckt das Potenzial, den Mittelstand von morgen zu bilden.
Ziel ist es, dass Unternehmen schnell und unbürokratisch gegründet werden können. Wir wollen, dass Firmengründer alle Fragen aus einer Hand beantwortet bekommen. Vor allem E-Government-Lösungen ermöglichen zielgenaue Beratung und erleichtern den Einstieg ins neue Geschäft. Oft scheitern kleine und mittlere Unternehmen an den bürokratischen Hürden für Förderprogramme. Deshalb sind die die Antragstellungen zu vereinfachen, damit Unternehmensgründer einfach und schnell Unterstützung bekommen und sich voll auf ihr Geschäftsmodell konzentrieren können. Flankierend bedarf es der Formulierung eines konkreten Bürokratieabbauziels. Eine konsequente 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben ist hilfreich, nicht zuletzt im Umweltrecht. Rechtliche Digitaltauglichkeit öffnet Wege für mehr E-Government. Das Prinzip „One in, one out“ auf europäischer Ebene kann europarechtliche Bürokratie eindämmen. Eine konsequente 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht schafft vergleichbare Wettbewerbsbedingungen.
Ein Bürokratieabbaugesetz ist ein richtiger Ansatz. Nachhaltiger und spürbarer Abbau unnötiger Bürokratie gelingt allerdings nur dann, wenn alle Unternehmensgrößen profitieren. Weniger Berichtspflicht und Vorgaben für junge Unternehmen kann auch die Gründungskultur stärken. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde vereinbart, in der Start- und Übergangsphase die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung sollen die Unternehmen von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreit werden. Zudem werden die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessert. Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren werden vereinfacht. Ziel ist ein „One-Stop-Shop“ sein. Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden insbesondere die Statistikpflichten nochmal verringert.
Darüber hinaus unterstützen wir weiterhin Bemühungen des Bundes u. a. die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, die Harmonisierung, z. B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, die Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten und der Verwendungspflicht bestimmter Formulare anzustreben.
Eine ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2019 für eine signifikante Reduzierung der Statistikpflichten konkrete Vorschläge erarbeiten. Europäische Vorgaben sollen nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen werden. Auf europäischer Ebene begrüßen wir für die mögliche Einführung des Prinzips „one in, one out“ ein. National kann die Bürokratie- und Kostenbremse „one in, one out“ nur erfolgreich sein, wenn die laufenden Kosten erfasst werden. Bei der EU ist eine angemessenere Abgrenzung für kleine und mittlere Unternehmen zu sorgen, die zukünftig bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen soll, damit mehr Unternehmen von europäischen Berichtspflichten entlastet werden. Verwaltungsmodernisierung und E-Government bergen enorme Potenziale, um die Bürokratielasten zu reduzieren und die Verfahren zu beschleunigen.
Gute Gesetze für etablierte Unternehmen können aber gerade die Existenz von Startups in der Gründungsphase gefährden. Hier gibt es Verbesserungpotenzial. Gewinn und der Verlust eines Startups können von Jahr zu Jahr extrem schwanken, dennoch wird ein erfolgreiches Jahr hoch besteuert ohne die Gesamtbilanz der ersten Jahre zu betrachten. Diese sind aber für das Startup entscheidend und das Geld fehlt für den Aufbau. Ähnliches gilt bei der Lohnsteuer. So mancher engagierte Gründer lässt sich in schlechten Phasen über Monate kein Gehalt auszahlen, um für das Unternehmen zu kämpfen. Es gibt Fälle, in denen sich Gründer aber auch rückwirkend ihr Gehalt nicht auszahlen lassen können – sobald sie einen hoch dotierten Vertrag mit einem Kunden abschließen – da sie zum Beispiel keine Lohnsteuer für diese Monate bezahlt haben.
Andere Länder machen vor, dass speziell für Startups einfachere Regelungen möglich sind. Diese unterstützen wir. Zudem ist eine bessere Übersicht von öffentlichen Krediten für diese Zielgruppe notwendig. Um die spezifischen Herausforderungen von Gründern in das
Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen, sollten sie bzw. ihre Interessenvertreter konsequent und vermehrt zu Expertenanhörungen geladen werden.
Außerdem ist ein leichterer Aufbau von Working-spaces mit staatlicher
Unterstützung zu befördern, damit Mietpreise akzeptabel sind. Leistungsfähige Glasfaserverbindungen im ganzen Land müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen und auch die Einführung einer generellen „Sunset-Klausel“ bei Gesetzen kann zu einer besseren Gesetzgebung und Rechtslage beitragen, wenn nach zwei Jahren eine verpflichtende Evaluation und gegebenenfalls Anpassung oder anderenfalls ein automatisches Auslaufen erfolgen kann.“
„Im Freistaat wagen derzeit immer weniger Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit. Diesen Trend müssen wir umkehren, damit wieder mehr Menschen den Mut zur Selbstständigkeit finden und der Gründergeist in Bayern revitalisiert wird. Wir fordern deshalb die Einführung eines Gründer-BAFöG oder eines Gründer-Stipendiums. So können Existenzgründer ohne finanziellen Druck die erste schwierige Phase ihres Unternehmens meistern und sich ganz ihrem Projekt widmen. Darüber hinaus fordern wir ein bürokratiefreies Jahr für Startups. Zudem sollen auch nebenberufliche Gründungen oder Gründungen aus der Elternschaft heraus erleichtert werden. Sie machen etwa ein Fünftel aller Gründungen aus und bieten großes Potenzial. Zudem sollen Gründerinnen und Gründer nicht schon Steuern zahlen, bevor die ersten Umsätze oder Gewinne überhaupt angefallen sind. Bei der Gewerbesteuer kann durch die sogenannten Hinzurechnungsbestimmungen eine Steuerlast auch dann entstehen, wenn keine Gewinne erwirtschaftet sind. Wir wollen deshalb in den ersten drei Jahren nach Gründung den Freibetrag bei der Gewerbesteuer verdoppeln, dabei soll der Freibetrag für Kapitalgesellschaften dem für Personengesellschaften entsprechen. Denn Gründerinnen und Gründer schaffen Zukunft. Sie schaffen Arbeitsplätze für sich selbst und andere. Sie schaffen Innovation und sorgen damit für Dynamik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft.
Für Startups wollen wir außerdem die Genehmigungszeiten verkürzen und Genehmigungs-, wo möglich, in Anzeigepflichten umwandeln. Um zukünftig unnötige Bürokratie zu verhindern, fordern wir die Prüfung der Auswirkungen von Gesetze und Verordnungen auf kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsklausel auf Landesebene) und die Einführung des One-in-two-out Prinzips: Neue Regelungen sollen nur dann verabschiedet werden, wenn in doppeltem Umfang Folgekosten an anderer Stelle zurückgeführt werden.“
„Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Dabei sind natürlich auch junge Unternehmen entsprechend zu berücksichtigen.“
„Bund, Länder und Kommunen kaufen jährlich für mehrere Milliarden Güter und Dienstleistungen ein. Diese Marktmacht der öffentlichen Hand gilt es als Impulsgeberin für ökologisches und soziales Wirtschaften zu nutzen. Doch trotz der Vergaberechtsmodernisierung, die ökologische und soziale Aspekte zu Grundsätzen der öffentlichen Auftragsvergabe erhoben hat, bekommt in den weit überwiegenden Fällen immer noch der billigste Bieter den Zuschlag. Deshalb wollen wir ein Landesvergabegesetz, das ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbindlich festschreibt und damit auch junge Unternehmen fördern.“
„Hier muss ein Umdenken in der öffentlichen Beschaffung geschehen. Dies gilt es von staatlicher Seite aktiv zu bewerben. Auch über entsprechende Sonderbudgets wäre hier nachzudenken.“
„Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.
Sobald staatliche Institutionen neue Wege gehen, indem sie gezielt zukunftsweisende Innovationen selbst umsetzen, ergeben sich auch neue Bedarfe. Startups haben weit größere Chancen bei derartigen Ausschreibungen berücksichtigt zu werden. Weiterentwicklungen im Bereich des E-Government bieten hier zum Beispiel eine Chance. Dazu müssen also nicht die Ausschreibeverfahren geändert werden. Vielmehr müssen staatliche Institutionen agiler neue technische Potenziale nutzen. Dafür wollen wir uns einsetzen.
Vergabeverfahren selbst haben aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nur sehr wenig Spielraum, an die zahlreichen Bedürfnisse einzelner Bewerber angepasst zu werden. Allerdings könnte ein Tariftreue- und Vergabegesetz in Bayern, das die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag mehrfach eingebracht hat, entsprechend relevante Vergabekriterien aufnehmen.“
„Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegt zahlreichen Vorgaben des nationalen und europäischen Vergaberechts, die eine nachvollziehbare, wirtschaftliche und neutrale Auftragsvergabe gewährleisten sollen. Wir Freie Demokraten setzen uns auf den Ebenen der EU, des Bundes und der Bundesländer für eine entbürokratisierte, wirtschaftsfreundliche und
effiziente Anwendung der Gesamtheit der Regeln und Vorschriften des Vergaberechts ein. Hierbei müssen die jeweiligen Interessen der Öffentlichen Hand als Auftraggeber, die der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und die der jeweiligen Auftragnehmer an einer diskriminierungsfreien, transparenten und rechtsstaatlichen Vergabe gewahrt werden.“
„Medienbildung/Digitale Bildung ist in Bayern ein schulart- und fächerübergreifendes Bil-dungs- und Erziehungsziel und fest in den Lehrplänen verankert. Alle Fächer leisten ihren spezifischen Beitrag zur Medienerziehung und nehmen dabei eine gesellschaftlich-kulturelle, eine anwendungsbezogene sowie eine technologische Perspektive ein.
Im Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung mit neuen Medien und deren Einsatz als digitales Werkzeug im Fachunterricht gewinnt die technologische Perspektive zunehmend an Bedeutung. Dieser Tatsache wird Rechnung getragen, indem Informatik bzw. Informationstechnologie als Pflichtfach an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien gestärkt bzw. eingeführt wird.
Englisch wird in Bayern an den Grundschulen bereits in den Klassen 3 und 4 unterrichtet.“
„Zwei Reformen sind für uns wesentlich in der Vorbereitung der jungen Menschen auf die digital vernetzte (Arbeits-)welt:
Das Interesse der Schülerinnen und Schüler an unterschiedlichen Berufswegen soll schon früh geweckt werden und deshalb muss in der Schule ausreichend Gelegenheit für die berufliche Orientierung gegeben werden. Es müssen die Voraussetzungen für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berufsorientierung an allen bayerischen Schulen geschaffen werden. Für uns ist klar:
Alle Schularten müssen auf berufliche Bildung vorbereiten. Eine zukunftsfähige Berufsorientierung mussgewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe ihre Kompetenzen erfahren, ausprobieren und entwickeln können, um festzustellen, welches die individuellen Stärken und Vorlieben sind.
Unseren Nachwuchs muss besser auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft vorbereitet werden. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für die Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern nutzen. Alle müssen – und dürfen – in einer digitalen Gesellschaft Neues dazulernen. Schule darf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen nicht ignorieren. Schule muss die Kinder und Jugendlichen auf das Leben vorbereiten. Die Digitalisierung muss selbst Thema im Unterricht werden: Medienkompetenz, sicherer Umgang mit Daten und digitale Selbstorganisation sind wichtige Bildungsziele für die digitale Gesellschaft. Die digitalen Medien bieten ein neues didaktisch-pädagogisches Potenzial für den Bereich des individualisierten Lernens. Dafür müssen die Basics stimmen: die Breitbandversorgung, moderne IT-Ausstattung und IT-Manager*innen, die sich darum kümmern.
Wir lernen nicht für die Schule, sondern für das Leben und wenn sich das Leben ändert, kann die Schule nicht bleiben, wie sie ist. Die digitale Welt muss deshalb endlich an den Schulen Einzug halten. Nicht nur mit Tablets und Glasfaser, sondern mit neuen Unterrichtsformen und neuen Inhalten. Deshalb soll ein Fach Digitalkunde ab der ersten Klasse eingeführt werden. Ein Fach, das mehr vermittelt als die Arbeit mit Computern: eine konstruktive, gestalterische Haltung zur digitalen Welt. Eine Vorbereitung auf eine zunehmend technologisierte und komplexe Zukunft.“
„Eine ökonomische Grundbildung und unternehmerische Kompetenzen gewinnen in unserer modernen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Es ist daher aus Sicht der FREIEN WÄHLER notwendig, nicht nur einen qualitativ hochwertigen Wirtschaftsunterricht, sondern auch die Öffnung der Schule in die Lebenswelt und den Ausbau von Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen vor Ort zu fördern.
Denn auch wenn theoretisches Wissen die Grundlage für wirtschaftliches Verständnis schafft, motiviert vor allem der Einblick in die Praxis viele Schülerinnen und Schüler dazu, Unternehmergeist zu entwickeln und die Selbständigkeit als berufliche Alternative wahrzunehmen. Auch die angesichts der Digitalisierung und
Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft unabdingbaren Sprachkenntnisse, insbesondere im Englischen, sowie digitale Kompetenzen müssen an den bayerischen Schulen möglichst frühzeitig vermittelt werden. So haben wir uns beispielsweise mehrfach dafür eingesetzt, dass ein handlungsorientiertes und interdisziplinär ausgerichtetes Pflichtfach Informatik an allen weiterführenden Schularten in Bayern eingeführt wird.“
„Es wäre zunächst zu klären, was „unternehmerisches Lernen und Unternehmergeist“ in den Schulen bedeuten soll. Zur Unternehmensgründung und damit zum Unternehmergeist gehören sicher Kreativität, Zutrauen in das eigene Können, die Fähigkeit, klare Ziele definieren zu können und ganz einfach auch Mut. Alles Eigenschaften, die in unserem bayerischen Schulsystem nicht unbedingt im Mittelpunkt stehen, sondern eher schon Auswendiglernen, Frontalunterricht und isoliertes Fächerwissen.
Die SPD fordert seit langem, das selbsttätige und vernetzte Lernen in den Mittelpunkt des Schulalltags zu stellen. So lernt man, sich etwas zuzutrauen und Eigenverantwortung zu übernehmen. In diesen Kontext könnte man sehr gut auch Projekte und Aktivitäten anbieten, die förderlich für die Ausbildung eines gewissen Unternehmergeistes sind. Ob Schülerfirmen aufgebaut und betreut werden, in den P-Seminaren der Gymnasien die Kunst des Bierbrauens mit den dazu gehörenden Marketingmaßnahmen und Kalkulationen erlernt werden – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, wenn nur genügend zeitlicher Spielraum da ist.
Es lassen sich also die persönlichen Grundvoraussetzungen für das unternehmerische Lernen, Unternehmergeist und Unternehmensgründungen nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern nur durch eine Veränderung der Haltung der Lehrkräfte und der Lernkultur schaffen. Das braucht Zeit und muss gewollt sein.
Wir sind gegen eine Einführung eines Pflichtfaches Informatik, weil sich digitales Grundwissen durch alle Fächer durchziehen muss. In der Grundschule eignet sich dazu der Heimat- und Sachkundeunterricht genauso wie der Mathematikunterricht, für den die Universität Bayreuth ein gutes Programm aufgelegt hat. Das ist allerdings deutlich anspruchsvoller als zu fordern, alle Schulformen müssten nun in einer Stunde in der Woche Informatik lernen. Demokratie lernt man auch nicht dadurch, indem man die Sozialkundestunden erhöht.
Ob und wie sich der Erwerb von Englisch im Anfangsunterricht beim Lesen und Schreiben lernen schon integrieren lässt, müssen die Didaktiker an den Universitäten klären.“
„Wir Freie Demokraten sehen die Gründerkultur in Bayern als wesentlichen Bestandteil der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen. Deren Verbesserung ist ebenso wichtig wie das Gelingen der Umstellungsprozesse in den klassischen Industrien. In Sachen Gründerkultur ist Bayern längst nicht dort, wo es sein sollte und könnte. Unser Ansatz beginnt setzt bei der flächendeckenden Einführung eines Schulfachs „Wirtschaft“ zur Vermittlung wirtschaftlichen Grundwissens an. Die Vermittlung von Digitalkompetenz sehen wir als zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen. Deshalb fordern wir Freie Demokraten digitale Strukturen für alle Einrichtungen und Organisationen entlang der gesamten Bildungskette. Das betrifft nicht allein die Ausstattung, sondern auch die Methodik und die persönliche Digitalkompetenz des Fachpersonals. Daher fordern wir den flächendeckenden Einsatz von digitaler Software zum Lernen und Forschen sowie WLAN und ein entsprechend leistungsfähiges Breitbandnetz in allen Bildungseinrichtungen.
Die zweite Stufe beinhaltet die Unterstützung von Gründungen an Hochschulen. Studierende haben oft gute Ideen und die nötige Energie, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Jedoch mangelt es teilweise an der Unterstützung vonseiten der Hochschule. Damit unsere Studierenden nicht ausgebremst werden, fordern wir Hilfe bei studentischen Gründungen: Beispielsweise sollten Studierende die Möglichkeit haben, für Gründungen Urlaubssemester zu nehmen, und sie sollten fächerübergreifend über die Möglichkeit zur Existenzgründung an Lehrstühlen für Entrepreneurship lernen können. Unsere Hochschulen sind auch Impulsgeber für die Wirtschaft. Um Wissen und Fortschritt generieren zu können, müssen Hochschulen gerade auch mit anderen Akteuren außerhalb der Hochschule zusammenarbeiten und insbesondere zusammen forschen dürfen. Schließlich wollen wir auch nebenberufliche Gründungen oder Gründungen aus der Elternschaft heraus erleichtern. Sie machen etwa ein Fünftel aller Gründungen aus und bieten großes Potenzial.“
„Mit unserer Initiative „Gründerland Bayern“ – und den zahlreichen Programmen, Fördermöglichkeiten und Gründerzentren – finden innovative und technologieorientierte Startups ideale Rahmenbedingungen vor: exzellente Forschungsinfrastruktur, zahlreiche Global Player (DAX-Konzerne) und einen starken unternehmerischen Mittelstand sowie zahlreiche „Hidden Champions“. Insgesamt setzen wir über 330 Millionen Euro für Startups in den Jahren 2015 bis 2020 ein.
Auch im Bund wollen wir bestehende Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Unternehmen fortführen, weiterentwickeln und wo passend auch für Nicht-Akademiker öffnen (u. a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, Hightech-Gründerfonds) und um neue Instrumente wie den Tech Growth Fund ergänzen. Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als VentureDebt zur Verfügung stellen.
Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Startups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie werden wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.
Wir prüfen, inwieweit Förderprogramme für technologische Innovationen auch auf datengetriebene Geschäftsmodelle ausgeweitet werden können, wie z. B. das erfolgreiche Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).“
„Kleine und mittlere Unternehmen gestalten den ökologischen und sozialen Wandel mit. Forschung und Entwicklung sind dabei ihre wichtigsten Ressourcen. Wir wollen neue Ideen einfach und unbürokratisch fördern – mit unserem steuerlichen Forschungsbonus von 15 Prozent auf alle Forschungs- und Entwicklungsausgaben für kleine und mittlere Unternehmen. Firmen, die noch keine Gewinne erzielen, bekommen diesen Bonus ausgezahlt. Das hilft besonders den Gründer*innen und innovativen Startups.
Für neue Gründerzeit braucht es mehr Wagniskapital durch ein VC-Gesetz, das Rechtssicherheit für Investoren schafft.
In Bayern existieren neben dem Wagniskapitalfonds mehrere Förderprogramme, die explizit Existenzgründer*innen fördern. Wir werden alle bayerischen Förderprogramme einer Evaluation unterziehen und anhand dieser entscheiden, ob und in welcher Form Förderprogramme weitergeführt bzw. neue Programme aufgelegt werden.“
„Mit dem Finanzierungsnetzwerk BayStartUP, Bayern Kapital, dem Wachstumsfonds Bayern und dem EFRE-Risikokapitalfonds stehen in Bayern einige staatliche Wagniskapitalfördermöglichkeiten zur Verfügung. Trotzdem hinkt Bayern beim Wagniskapital gegenüber Berlin deutlich hinterher, vom internationalen Vergleich gar nicht zu sprechen. Hier kommt ein Kernproblem der bayerischen Wirtschaftsförderung zum Vorschein: Es werden ständig neue Förderprogramme verkündet und entsprechend vermarktet, was zu einer unüberschaubaren Zahl an Programmen führt, die meist äußerst bürokratisch, aufwändig und wenig effektiv sind, was auch der Bayerische ORH vergangenes Jahr kritisiert hat. Hier fordern wir eine Straffung der Programme, so dass diese auch für die Antragsteller leichter zu überblicken und wahrzunehmen sind.“
„Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung ist absolut im Fokus zu behalten und es ist zu prüfen, durch welche weiteren Maßnahmen der Kapitalbedarf von Startups verbessert werden kann. Nicht unterstützen wir Forderungen nach einer Aufweichung des deutschen Arbeitsrechts, welches zum Schutz von angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beibehalten werden muss.
Wir brauchen in Deutschland eine deutliche Ausweitung des Volumens des
Wagniskapitalmarktes, um insbesondere Unternehmen in der Wachstums-phase zu unterstützen. Deshalb unterstützen wir Prüfung der Einführung steuerlicher Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital über die bisherigen Maßnahmen hinaus. An diesen Wagniskapitalfinanzierungen sollen sich Privatwirtschaft, öffentliche Hand, KfW und europäische Finanzpartner beteiligen. Die klassische Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken muss gesichert und gestärkt werden.
Zudem machen wir uns stark für die Bemühungen des Bundes, die
Rahmenbedingungen für Wagniskapital weiter zu verbessern, und bekräftigen die Förderung der Wagniskapitalfinanzierung und staatlicher Programme, die zum Teil neu aufgelegt, zum Teil deutlich aufgestockt wurden. Darüber hinaus wurde auf Initiative der SPD die Möglichkeit der steuerlichen Verlustübertragung bei einem Wechsel der Anteilseigner oder der Erhalt der Freistellung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen durchgesetzt.
Unser Hauptaugenmerk liegt auch auf der Wachstumsfinanzierung, der Expansion oder der Erschließung neuer Märkte. Viele junge innovative Unternehmen haben erheblichen Kapitalbedarf, damit sie so wachsen können, dass sie auf Dauer überlebensfähig sind. Die SPD hat sich in der Koalition daher für ein noch stärkeres Engagement der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingesetzt – mit Erfolg. Die Erträge aus der sogenannten Förderrücklage I des ERP-Sondervermögens in Höhe von 4,65 Milliarden Euro werden zukünftig für die Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung der KfW zur Verfügung stehen. Über eine Tochtergesellschaft der KfW können dann jährlich insgesamt 200 Mio. Euro in Venture Capital-Dachfonds investiert werden.
Auch eine Kultur der nächsten Chance mit einer Reform des Insolvenzrechts ist zu etablieren.
Wenn sich ein Unternehmen nach der Wachstumsphase konsolidiert hat, brauchen Investoren die Möglichkeit, ihr Investment aus dem Unternehmen herauszuziehen, um es neu investieren zu können. Dies kann durch einen Börsengang ermöglicht werden. Dazu hat die Deutsche Börse AG seit dem 1. März 2017 das neue Marktsegment „Scale“ geschaffen, das gerade jungen und innovativen Unternehmen den Börsengang erleichtern soll.
Den Einsatz digitaler Technologie im Mittelstand werden wir anschieben. Für
digitale Ausrüstung sollen kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie sich zuvor beraten lassen und ein Digitalisierungskonzept vorlegen.
Die SPD will weiterhin einen steuerlichen Forschungsbonus einführen. Ergänzend zur klassischen Projektförderung wollen wir speziell für kleine und mittlere Unternehmen einen Forschungsbonus einführen: Das heißt Unternehmen soll eine Steuergutschrift für FuE-Personalaufwendungen (10 %) erteilt werden. Durch die Steuergutschrift profitieren auch junge Unternehmen, die noch keine Gewinne erwirtschaften. Dieser Ansatz ist – im Gegensatz zu vielen früheren ambitionierten Vorschlägen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung– realistisch und würde daher unter einer SPD-geführten Bundesregierung auch umgesetzt.
Auch eine steuerliche Begünstigung von Business Angels sollte geprüft werden.
Die Praxis zeigt immer wieder, dass sowohl die Möglichkeiten öffentlich geförderter Kredite als auch von Förderprogrammen gerade für kleine Unternehmen bzw. Startups sehr schwer zu überblicken sind. Hier muss deutlich mehr Transparenz geschaffen werden. Wie schon in der Vergangenheit wollen wir die Antragsformalien der bayerischen Förderprogramme für Forschung und Entwicklung bündeln und praxisnäher gestalten, da die Förderung immer wieder an den überkomplexen Formalien scheitert. Wir wollen die Förderprogramme wie z. B. FLÜGGE straffen und den Bürokratieaufwand reduzieren. Darüber hinaus wollen wir durch das Bewerben der oftmals unbekannten Fördermöglichkeiten deren Nutzung verbessern (s. auch die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4).
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist es ferner wichtig, die Förderprogramme des Freistaates für Innovationen auszubauen. Als Beispiel ist die mögliche Einrichtung einer Agentur für radikale Innovationen (oder Sprunginnovationen) auch in Bayern, wie sie von der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) auf Bundesebene vorgeschlagen wird, zu nennen. Dieses Konzept soll auch bislang unbekannte Akteure ansprechen und vernetzen. Die Staatsregierung hat diesen Vorschlag der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wieder erst einmal verworfen.“
„Wir wollen durch ein Venture-Capital-Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessern. Denn die jungen bayerischen Unternehmen stehen alle vor derselben Herausforderung: Spätestens nach dem Markteintritt fehlt es an Kapital. Wachsen, Nachfolgeprodukte entwickeln und sich internationalisieren können die Unternehmen nur mit entsprechender Finanzspritze. Eine klassische Bankfinanzierung kommt aber für Startups häufig nicht infrage. Diese Lücke schließt Wagniskapital. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Wagniskapitalgeber ihre Investitionsentscheidungen nach einer regionalen Bezogenheit treffen:
Sie investieren am liebsten dort, wo sie ihren Sitz haben. Deshalb wollen wir ein Venture-Capital-Gesetz, das umfassend und ganzheitlich beste Bedingungen für Wagniskapital in Bayern und Deutschland schafft, und zwar auch und gerade im Steuerrecht. Als entscheidende Punkte im steuerrechtlichen Bereich in diesem Venture-Capital-Gesetz sehen wir den Abbau der Substanzbesteuerung – wie etwa bei den Hinzurechnungsvorschriften in der Gewerbesteuer, eine transparente Besteuerung für Venture-Capital-Gesellschaften, eine faire Besteuerung von Investoren, die sich von ihrer Beteiligung trennen, ein Ende der (steuerlichen) Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital, die steuerliche Anrechenbarkeit von Investitionen in Unternehmen, eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mindestens innerhalb der EU, keine Einschränkungen bei Verlustvorträgen, die Bilanzierbarkeit von Investitionen in eigenes Intellectual Property und die Liberalisierung bei den Kapitalsammelstellen, damit privates Anlagekapital stärker genutzt werden kann. Aber auch institutionellen Anlegern soll es erleichtert werden, mit Wagniskapital in Startups zu investieren: Pensionskassen, Versorgungskassen und Versicherungen in Deutschland wollen wir daher die Finanzierung von Startups nach dem Vorbild des „Zukunftsfonds Schweiz“ ermöglichen. Durch entsprechende Risikobündelung kann Venture-Capital an zukunftsträchtige, junge und innovative Unternehmen gegeben werden, die für einzelne Fonds zu riskant wären.
Auch die Förderung privatwirtschaftlicher, regionaler Wagniskapital-Arme, etwa nach dem Vorbild des Venture Forums Heilbronn, kann dabei helfen. Auf die Instrumente der Landespolitik (wie z.B. BayBG und BayernKapital) haben wir in unserer Antwort auf Frage 1 verwiesen, ebenso wie auf unsere Ideen eines Gründer-BAFöGs oder eines Gründer-Stipendiums.“
„Wir unterstützen insbesondere den Mittelstand auf dem Weg in die Digitalisierung. Deswegen wollen wir die Digital Hub Initiative fortsetzen und ausbauen. Den Austausch zwischen Mittelstand und Gründern werden wir systematisch fördern, z. B. durch Austauschprogramme, Ausbau der Kompetenzzentren, Informationsprogramme wie Breitband@Mittelstand oder Mentoringprogramme.
Das CSU-regierte Bayern investiert 5,5 Milliarden Euro von 2015 bis 2022 in die Digitalisierung (Masterplan „Bayern Digital II“) – weit mehr als jedes andere Bundesland! Davon und insbesondere mit unserem „Digitalbonus“ profitieren unsere Unternehmen unmittelbar!
Bis 2025 werden wir in Bayern alle Haushalte im Land an das Gigabit-Netz anschließen. Optimale Infrastruktur ist die Grundlage, um bei der Digitalisierung Schritt zu halten. Wir werden bis 2020 zusätzlich 1.000 Mobilfunkmasten aufstellen und einen Mobilfunkpakt mit der Wirtschaft und den Kommunen schließen. Bayern soll zur Modellregion für 5G werden.
Arbeitnehmer müssen durch Weiterbildung für die Digitalisierung qualifiziert werden. Dafür führen wir Bildungschecks von bis zu 500 Euro für Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen ein. Gemeinsam mit den IHKs und Handwerkskammern setzen wir digitale Bildungsberater ein.
Wir entwickeln als erstes Bundesland für kleine und mittlere Unternehmen eine Bayern-Cloud. Damit können sensible Unternehmensdaten gesichert und geschützt werden.“
„Die bayerische Wirtschaft braucht Unterstützung auf dem Weg ins digitale Zeitalter. Durch die Entwicklung hin zur Wirtschaft 4.0 entstehen neue Geschäftsmodelle. Bei diesen Entwicklungen wollen wir besonders Innovationen fördern, die nicht nur technisch führend sind, sondern auch hohe Daten-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzstandards einhalten, um damit IT- und Datensicherheit made in Bavaria zum Erfolgsfaktor zu machen. Wir wollen die Wirtschaftsförderung verbessern für Startups, Social Entrepreneurs, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Hidden Champions, die die Digitalisierung vorantreiben. Wir werden bayernweite Plattformen für kleine und mittlere Unternehmen initiieren und den Austausch zwischen Forschung, digitalen Pionier*innen, traditionellen Unternehmen und der Zivilgesellschaft stärken.
Wir gehen die Digitalisierung als zentrale Querschnittsaufgabe an. Mit einer modernen Bildungslandschaft und Medienkompetenz für alle, mit einer digitalen Verwaltung, mit der Unterstützung neuer digitaler Mobilitätsformen, einer vernetzten Energiewende sowie mehr Klimaschutz und Ressourcenschonung in der Wirtschaft stellen wir die Weichen für die Zukunft. Wir fördern nachhaltige digitale Startups und Innovationen. Fortschritt im Bereich der Robotik und künstlichen Intelligenz wollen wir zugunsten der Menschen und des Planeten gestalten.“
„Wir wollen eine bayernweite Initiative Arbeit 4.0, um Fachkräfte zu sichern,
Unternehmen zu vernetzen und zu beraten sowie Weiterbildungsbedarfsanalysen zu erstellen. Den erfolgreichen Digitalbonus für kleine und mittlere Unternehmen wollen wir auch nach 2018 weiterführen und wir wollen insbesondere kleinere Unternehmen bei IT-Sicherheit und im Kampf gegen Wirtschaftsspionage unterstützen.“
„Für den Weg ins digitale Zeitalter müssen kleine und mittlere Unternehmen absolut im Focus stehen. Der Mittelstand braucht staatliche Unterstützung und geeignete Angebote im Verbund mir den Kammern, große Unternehmen können den Weg selbst beschreiten. Die Datensicherheit muss dabei eine besondere Maxime sein.
Ein zielgerichteter Austausch zwischen Gründern und etabliertem Mittelstand helfen weiter. Unternehmensnetzwerke sind traditionell wichtig im deutschen Innovationmodell. Entwicklungen wie das Internet der Dinge und die Industrie 4.0 machen das Wachstum bzw. das Entstehen neuer Netzwerke notwendig. Es gilt für Innovationen die industrielle Wertschöpfung mit den Unternehmen der IT-Branche stärker zu verbinden – unabhängig von der jeweiligen Größe. Dazu müssen in Bayern bestehende Institutionen mit diesem Ziel weiter gefördert bzw. zusätzliche ergänzt werden. Dazu zählen z. B. die Einrichtung eines „Gründer Hub“, die Plattformen des Zentrum Digitalisierung.Bayern, die Bayerische Akademie der Wissenschaften (das Munich Center for Internet Research, MCIR) oder die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) aber auch eine bessere finanzielle Ausstattung des Wachstumsfonds für Beteiligungen an technologieorientierten Startups.
Entsprechende Initiativen der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag dazu und zur öffentlichen Förderung neuer Themen wurden von der Mehrheitsfraktion abgelehnt. Außerdem wurde mangelhafte Umsetzung von Förderprogrammen angesprochen, die Unternehmen helfen sollten, fit für die Digitalisierung zu werden. Auch in Zukunft werden wir uns für eine vorausschauende und praxisgerechte Forschungsförderung einsetzen.
Im Bund unterstützen wir die weitere Zusammenarbeit von Startups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten Formaten und die Förderung des internationalen Austausches von Startups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Startup Exchange Program (GISEP), fördern. Neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung sind zu prüfen.“
“ Wir Freie Demokraten haben verschiedene Ideen, wie wir die Vernetzung voranbringen können. Eine davon ist unser Konzept regionaler Digitaler Freiheitszonen für Bayern („Bavarian Valleys“). In vielen Ländern dieser Welt – hochentwickelten wie Schwellenländern – gibt es Sonderwirtschaftszonen unterschiedlichster Ausprägung: um wirtschaftliche Transformation zu fördern, um technologische Innovationen, Strukturwandel und Regionalentwicklung voranzutreiben oder um Experimentierfelder für Neues zu schaffen. Gemeinsam ist solchen Sonderwirtschaftszonen eine zeitlich und/oder örtlich begrenzte Deregulierung oder Privilegierung bei Rahmenbedingungen.
Wir sehen diese Digitalen Freiheitszonen als wichtiges Instrument vor dem Hintergrund der ökonomischen Umwälzungen, welche die Digitalisierung mit sich bringt. Denn in solchen Zonen angesiedelte Unternehmen mit hohem Veränderungsbedarf – vor allem auf dem Feld der Digitalisierung – können durch spezielle Rahmenbedingungen die Attraktivität für Investitionsfinanzierer, Wagniskapitalgeber und Gründer deutlich steigern. Auch die Anziehungs- und Bindungskraft auf Experten und Fachkräfte kann sich so signifikant erhöhen. Die Region selbst kann ihre Chancen auf Ansiedlung und Erhalt zukunftsweisender Unternehmen stärken, so ihre Wirtschaftskraft steigern und damit Arbeit und Wohlstand sichern und ausbauen. Digitale Freiheitszonen sind regional eingegrenzte Experimentierfelder für Wachstum, Innovation und High-Tech-Arbeit. In ihnen werden einerseits allgemeine verwaltungsrechtliche, baurechtliche, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften gemildert, optional geöffnet oder zeitweise ausgesetzt. Andererseits werden steuerliche und infrastrukturelle Fördermaßnahmen und/oder Incentives gewährt.
Eine Digitale Freiheitszone umfasst nicht nur etablierte und neugegründete
Wirtschaftsunternehmen, sondern auch Gründerzentren, Co-Working-Spaces, Innovations-Forschungs- und Transferzentren sowie Kooperationen mit Hochschulen und/oder High-Tech-Berufsbildungszentren. Das High-Tech-Cluster in Garching ist ein Prototyp eines solchen Innovationsnetzwerks – allerdings noch unter alten Rahmenbedingungen. Die Schaffung digitaler Freiheitszonen erfordert politisches Handeln auf Ebene der jeweiligen Kommunen und Landkreise, des Landes und des Bundes. Vorhandene oder neu einzurichtende Repräsentanzen Bayerns werben weltweit um die Ansiedlung von High-Tech-Unternehmen sowie um Wagniskapital, Gründer und Fachkräfte für diese Zonen.
Ein weiterer Vorschlag zielt auf die Vernetzung der Zukunftsfelder Digitalisierung, Mobilität der Zukunft, Smart Energy sowie Gesundheitsvorsorge. Dazu wollen wir die derzeit existierenden Gründerzentren in Bayern weiter ausbauen und mit regionalen Schwerpunkten in Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen. Diese Zentren sollen dabei auch ausbildungsnahe Gründungen im Umfeld von Meister- und Technikerschulen ermöglichen und vereinfachen. Die globalen Herausforderungen für die traditionellen Industrien in Bayern erfordern eine Innovationsstrategie aus einem Guss. Die Cluster-Strategie muss auf regionalen und kommunalen Besonderheiten basieren. Die oben genannten Zukunftsfelder müssen bei der Ausrichtung der landespolitischen Initiativen höchste Priorität erhalten und mit regionalen Initiativen verzahnt werden.
Wir Freie Demokraten haben erkannt, dass sich die heimische Wirtschaft nicht mehr in einem regionalen Tauziehen der Steuern und Kosten befindet, sondern in einem internationalen Wettbewerb um Ideen und intelligente Lösungen. Ziel der Freien Demokraten in Bayern ist es, die bayerischen Mittelständler und Firmen in diesem Wettbewerb zu unterstützen.“