Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat der Freistaat Sachsen insgesamt 30 Mio. € für Corona Start-up Hilfsfonds bereitgestellt.
Diese werden entweder durch stille oder nachrangige Beteiligungen mit Wandeloption durch die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH wissensbasierten, technologieorientierten Startups zur Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll nur einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Freistaat Sachsen bieten und basiert auf Informationen der Webseite der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH.
Zielgruppe
Der Corona Start-up Hilfsfonds richtet sich an wissensbasierte, technolgieorientierte Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden Unternehmen, die...
Es wird zudem vorausgesetzt, dass die Gründerin bzw. der Gründer oder auch weitere Gesellschafter einen Eigenbeitrag in Höhe von 10% leisten. Wurden bereits Eigenmittel seit dem 27.03.2020 in das Unternehmen eingebracht, so kann dies angerechnet werden.
Als Fördermittel sieht die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen stille Beteiligungen und nachrangige Beteiligungen mit Wandeloption vor.
Ggf. sind auch direkte Beteiligungen in Ergänzung hierzu möglich.
Was wird gefördert?
Aus den Informationen auf der Webseite der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen geht nicht hervor, zu welchen Zwecken die Verwendung der Mittel gestattet ist und zu welchen nicht.
Das Antragsformular ist online auf der Webseite der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen abrufbar. Die Antragsstellung ist bis zum 30.11.2020 möglich.
Über die Bewilligung des Antrags entscheidet ein Entscheidungsgremium innerhalb von in der Regel einer Woche. Die anschließende Wartezeit auf die Auszahlung beträgt ebenfalls eine Woche.
http://www.mbg-sachsen.de/beteiligungen/start-up-hilfsfonds/