Technische Produkte sind auf EU-Ebene durchgängig reguliert und unterliegen den Regeln des „New Legislative Framework” (NLF). Anforderungen an diese Produkte werden in harmonisierten EU-Normen spezifiziert. Hersteller sind verpflichtet, mittels eines Konformitätsbewertungsverfahrens nachzuweisen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte den Anforderungen dieser Richtlinien genügen.
In den Arbeitskreisen des Kompetenzbereichs nehmen Mitglieder zu Fragen der technischen Regulierung Stellung und tragen damit zur Meinungsbildung im Bitkom bei. Die Arbeitskreise greifen Themen selbständig auf und erarbeiten Positionspapiere, Leitfäden etc., um mit Entscheidern aus der Politik und der Öffentlichkeit in Dialog zu treten. Die „Technische Interessenvertretung“ gehört für die Mitglieder zu den wichtigsten Aufgaben des Bitkom.
Die Arbeitskreise begleiten die Ausarbeitung von Regulierungen und Gesetzen auf deutscher und auf europäischer Ebene, da diese einen starken Einfluss auf den Marktzugang in Deutschland und der EU haben.
Die Mitglieder der Arbeitskreise wirken aktiv in verschiedenen Normungsgremien mit (z.T. direkt über Bitkom entsendet) und berichten in den Sitzungen über die aktuellen Entwicklungen. Die folgenden Themenbereiche werden vom Kompetenzbereich Technische Regulierung und Marktzugang in den jeweiligen Arbeitskreisen abgebildet:
Der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter haben in den Mitgliedsunternehmen des Bitkom einen hohen Stellenwert. Im Arbeitskreis Arbeitssicherheit findet ein Austausch zu übergreifenden Arbeitssicherheitsfragen und ein Wissens- sowie Erfahrungstransfer statt. Der Arbeitskreis befasst sich mit Fragen der Arbeitssicherheit zum einen bei hochgelegene Arbeitsplätze (z.B. Mobilfunksendetürme) und zum anderen im Büro, oder z.B. bei Technikstandorten oder Arbeiten an elektrischen Anlagen. Ein wesentliches Werkzeug zur Erfüllung der diesbezüglichen Arbeitgeberpflichten ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitskreis Arbeitssicherheit erarbeitet praxistaugliche Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen als Unterstützung für typische Anwendungsgebiete in den Mitgliedsunternehmen.
Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die einerseits dem demografischen Wandel Rechnung trägt und andererseits Voraussetzung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Gesellschaft und Beruf ist. Bei der praktischen Umsetzung dieser Anforderung spielen die Prinzipien des "Accessible Design" bzw. "Design for All" eine wesentliche Rolle. Wegen seiner gesellschaftlichen Relevanz ist Barrierefreiheit seit Jahren in wachsendem Maße Gegenstand von Regulierung und Standardisierung. Die Experten des Arbeitskreises Barrierefreiheit arbeiten an der sinnvollen und praxisnahen Gestaltung der Regelwerke in Deutschland und Europa mit.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Einsatz und Betrieb von ITK-Produkten ist die Fähigkeit, in einer durch elektromagnetische Felder geprägten Umgebung bestimmungsgemäß zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen. Insbesondere bei funkbasierten Systemen kommt zusätzlich der Aspekt hinzu, dass mit der Nutzung gesundheitsgefährdende Einwirkungen ausgeschlossen sein müssen. Der Arbeitskreis EMV befasst sich mit technischen Regeln und Aspekten des Marktzugangs einschließlich der Gesetzgebung und der Normung.
Die Mitgestaltung der für die ITK-Branche relevanten technischen Regelungen zum Inverkehrbringen auf dem Markt innerhalb der EU – die „Technische Interessenvertretung“ – gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bitkom im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen. Die zentralen Ziele dabei sind: Beschränkung des Regelwerks auf das erforderliche Maß, Verbesserung und Vereinfachung dieses Regelwerks als „Schlüssel“ für den Marktzugang und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Arbeitskreis Produktsicherheit & Marktzugang befasst sich mit den für die Gesamtheit der Bitkom-Mitglieder wichtigen grundsätzlichen Fragen der Produktsicherheit und Konformitätsbewertung. Er legt die Leitlinien fest und formuliert im Gesamtinteresse des Verbandes die technikpolitischen Aussagen des Bitkom.
Normung und Standardisierung sind für die Industrie in Deutschland von zentraler Bedeutung. Sie spielen eine wichtige Rolle für Interoperabilität, Nutzung und Integration moderner Informations- und Telekommunikationstechnologien. Ferner tragen Normen und Standards entscheidend zum Innovationsprozess in der IT und Telekommunikation bei. Die öffentliche Hand legt hohen Wert auf Normen und Standards, sowohl bei der öffentlichen Beschaffung als auch im Rahmen von Industrie- und Innovationspolitik. In diesem Rahmen ist es für die Industrie in Deutschland wichtig, als Rat- und Impulsgeber über den Arbeitskreis Standardisierung vernetzt zu sein.
Die Bedingungen für das "Inverkehrbringen" von ITK-Endeinrichtungen und Produkten mit Funktechnik (wie z.B. Bluetooth und WLAN), deren Marktüberwachung und die Gestaltung der dokumentarischen Nachweise werden auf der Grundlage der europäischen Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Radio Equipment Directive) sowie das deutsche Funkanlagengesetz (FuAG) geregelt. Der Arbeitskreis Technische Regulierung befasst sich mit den für die Gesamtheit der Bitkom-Mitglieder wichtigen grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Interpretation dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen.