Sie sind uns als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Beitragsrechnungsfragen genannt worden. Falls Sie diese Abfrage-E-Mail irrtümlicherweise erhalten haben oder nicht länger für uns zuständig sind, bitten wir Sie, uns die Kontaktdaten der verantwortlichen Kollegin oder des verantwortlichen Kollegen mitzuteilen.
Ihr Unternehmen hält eine Bitkom-Mitgliedschaft inne und ist daher gemäß § 4 Ziffer 2 der Satzung dazu verpflichtet, der Bitkom-Geschäftsstelle die für die Beitragsberechnung benötigten Informationen wahrheitsgemäß und termingerecht zu übermitteln.
Falls Sie bei der Übermittlung der erforderlichen Informationen Hilfe benötigen, so finden Sie hier nützliche Hinweise und Erläuterungen. Sie können uns auch gerne jederzeit unter beitrag@bitkom.org kontaktieren.
Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte.
Falls Sie die für die Beitragsberechnung erforderlichen Informationen nicht fristgemäß an uns übermitteln, sind wir gemäß Abschnitt III. Ziffer 2 der Beitragsordnung dazu berechtigt, die Bemessungsgrundlage zu schätzen und den Beitrag auf der geschätzten Grundlage zu erheben.
Die Schätzung der Bemessungsgrundlage ist verbindlich, sofern das betreffende Mitglied die Zusendung der für die Beitragserhebung erforderlichen Zahlen nicht bis zum 31. März des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres nachholt.
Maßgeblich für die Beitragsberechnung sind die Vorgaben unserer Beitragsordnung, die auf Vorschlag des Präsidiums von der Mitgliederversammlung des Bitkom beschlossen wurde (siehe hierzu § 6 der Satzung).
Abschnitt III. Ziffer 1 der Beitragsordnung gibt vor, dass der Mitgliedsbeitrag jährlich erhoben werden muss.
Die Zahlungsfrist für den Bitkom-Beitrag beträgt 14 Tage (siehe Abschnitt III. Ziff. 3 der Beitragsordnung).
Die Mitgliedschaft im größten Digitalverband Europas bietet viele Vorteile. Einen allgemeinen Überblick haben wir auf unserer Webseite aufbereitet. Sprechen Sie gerne unser Relationship Management an, wenn Sie hiervon stärker Gebrauch machen wollen oder sich mehr engagieren möchten.