Berlin, 4. Februar 2021 - Mobile Endgeräte, Netzwerkinfrastruktur und Präsentationtechnologien für den Einsatz in Schulen können von Kommunen einfacher ausgeschrieben und eingekauft werden. Der Digitalverband Bitkom hat hierzu den Leitfaden „Hardware produktneutral ausschreiben für den Schulbereich“ veröffentlicht. Die Digitalisierung der Schulen ist eine der zentralen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland und die Bedeutung von Investitionen in digitale Bildung wurde im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal besonders deutlich. „Der Leitfaden zeigt, wie Anforderungen an Hardwarelösungen für den schulischen Bereich hinsichtlich ihrer technischen Kriterien produktneutral formuliert werden können“, sagt Marc Danneberg, Referent Public Sector beim Bitkom. „So können Sachaufwandsträger sicherstellen, dass Ausschreibung und Vergabe sowohl effizient als auch gesetzeskonform erfolgen.“ Nina Brandau, Referentin Bildungspolitik, ergänzt: „Der Leitfaden ist eine große Unterstützung für die Schulträger, nun zügig die Mittel des Digitalpakts Schule abzurufen und dringend benötigte IT-Infrastruktur zu beschaffen. Bis zur Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs sollte in den Schulen die Infrastruktur zur Verfügung stehen, um hybride und digitale Unterrichtsformate problemlos zu ermöglichen.“ Beim Einkauf technischer Geräte durch die öffentliche Hand müssen eine Reihe von rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. So dürfen zum Beispiel keine Hersteller- oder Produktnamen genannt werden. Stattdessen sollten Einkäufer in der Ausschreibung technische Merkmale und Standards beschreiben.
Ziel des Leitfadens ist es, öffentlichen Auftraggebern eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand zu geben, damit sie ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Hardware für den Einsatz in Schulen unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen formulieren können. Der Leitfaden umfasst Empfehlungen für die Beschaffung von mobilen Endgeräten, Netzwerkinfrastruktur und Präsentationstechnologien und legt den Fokus dabei speziell auf den Einsatz im schulischen Bereich. Es werden technische Mindestanforderungen vorgeschlagen sowie weitere Merkmale definiert, die im Ausschreibungsprozess als Bewertungskriterien herangezogen werden können.
Die Publikation wurden im Rahmen des Projekts www.ITK-Beschaffung.de erstellt und steht dort zum Download bereit. Die Online-Plattform bietet seit 2008 öffentlichen Auftraggebern Hilfe bei der Ausschreibung und dem Einkauf von ITK-Produkten. Bisher sind Leitfäden zur Beschaffung von Desktop PC, Notebooks, Druckern und Multifunktionsgeräten, Servern, Thin Clients und Monitoren erschienen. „Die Leitfäden leisten einen wichtigen praktischen Beitrag dazu, dass der öffentliche Sektor mit leistungsfähiger ITK-Infrastruktur ausgestattet wird“, sagt Danneberg.
Der Leitfaden „Hardware produktneutral ausschreiben für den Schulbereich“ kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.itk-beschaffung.de/Leitfaeden/Hardware-produktneutral-ausschreiben-fuer-den-Schulbereich. Kostenfreies Seminar zur Leitfaden-Anwendung
Die thematischen Schwerpunkte und die Anwendung des neuen Leitfadens „Hardware produktneutral ausschreiben für den Schulbereich“ werden interessierten Beschaffern am 9. März 2021 in einem Online-Seminar der Bitkom Akademie vorgestellt. Die kostenfreie Anmeldung für das 90-minütige Seminar ist unter folgendem Link möglich: https://www.bitkom-akademie.de/live-online-seminar/produktneutrale-ausschreibungen-schulbereich.