Berlin, 4. September 2020 - Festangestellte Mitarbeiter oder Selbstständige? Der Status von IT-Experten ist in vielen Unternehmen ein Streitthema. Gerade im Bereich der Informationstechnik werden oft hochqualifizierte Spezialisten als IT-Berater oder IT-Entwickler projektbezogen eingesetzt – nach ihrem Selbstverständnis als Selbstständige, denn in der Regel ist das Engagement zeitlich begrenzt und nach Abschluss des Projektes geht es weiter zu einem anderen Auftraggeber mit neuem Einsatzort. Auftraggeber dagegen müssen teils ein rechtliches Risiko eingehen, dass die IT-Projektarbeiter als festangestellte Mitarbeiter, also Arbeitnehmer, gesehen werden. Diesen Widerspruch arbeitet ein Rechtsgutachten heraus, das der Arbeits- und Unternehmensrechtsexperte Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erstellt hat.
Das Gutachten untersucht am Beispiel von IT-Freelancern die Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer Spezialisten. Es zeigt auf, welche Diskrepanzen zwischen der Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht bei der Abgrenzung von Arbeitsnehmern auf der einen und Selbstständigen auf der anderen Seite bestehen – diese Rechtsunsicherheit geht einseitig zu Lasten der Wirtschaft. Der Gutachter gibt dem Gesetzgeber folgende Handlungsempfehlungen:
„In der Praxis verursacht die Unsicherheit der Abgrenzung von festangestellten und freien IT-Mitarbeitern immense Probleme bei der Finanzierung und Umsetzung von IT-Projekten. Wichtiges Know-how von selbstständigen IT-Experten kann nicht genutzt werden und die digitale Transformation von Wirtschaft und Verwaltung wird ausgebremst“, sagt Dr. Lisa Allegra Markert, Referentin Arbeitsrecht und Arbeit 4.0 beim Bitkom.
Das vollständige Rechtsgutachten steht zum Download bereit unter https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-zur-Statuseinordnung-projektbezogen-eingesetzter-hochqualifizierter-externer