Berlin, 14. Januar 2021 - Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz im Bereich des digitalen Wettbewerbsrechts beschlossen, das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Künftige Innovationen und Geschäftsmodelle basieren vor allem auf Daten. Für Unternehmen ist es entscheidend, dass sich ihre Investitionen in die Erhebung und Auswertung von Daten wirtschaftlich lohnen. Das jetzt verabschiedete Gesetz birgt aber die Gefahr, dass es datengetriebene Geschäftsmodelle ausbremst. Unternehmen werden sich gut überlegen müssen, ob sie in innovative Lösungen investieren, wenn sie die daraus gewonnen Erkenntnisse anschließend mit Wettbewerbern teilen müssen. Positiv ist, dass mit dem Gesetz Wettbewerbshürden abgebaut und der Marktzugang für Unternehmen erleichtert werden sollen. Die beschleunigten Entscheidungswege können Rechtssicherheit schaffen, werfen aber auch verfassungsrechtliche Fragen auf.
Monopoltendenzen müssen auch im digitalen Raum genau beobachtet werden. Der Fokus sollte aber darauf liegen, Innovationen zu fördern. Entscheidender als ein nationales Kartellgesetz wird künftig aber die EU-weite Kartellregelung sein. Für einen fairen Wettbewerb im Internet braucht es noch mehr Innovationsanreize. Und gleichzeitig sollten Aufsichtsbehörden nur bei eindeutigem Marktversagen in den Wettbewerb eingreifen.“