Berlin, 13. Januar 2021 - Das Kabinett der Bundesregierung hat heute mehrere Gesetzesvorhaben beschlossen, mit denen einerseits die EU-Richtlinie über digitale Inhalte sowie andererseits vertragliche Regelungen der EU-Modernisierungsrichtlinie umgesetzt werden sollen. Im Fokus stehen dabei neue Pflichten für Online-Marktplätze sowie erweiterte Gewährleistungen und Aktualisierungsverpflichtungen bei Software-Produkten und Geräten.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Wir beobachten mit Sorge den Trend, dass Unternehmen immer mehr Informationspflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Verbraucher erfüllen sollen. Die neuen Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen sind zum Teil praxisfern und in ihrer Umsetzbarkeit fragwürdig. Im Ergebnis erzeugen sie vor allem großen Mehraufwand für Unternehmen und Verbraucher werden mit immer mehr Informationsblättern konfrontiert. Dabei gerät eines aus dem Blick: Die Digitalisierung bietet Verbrauchern einen herausragenden Souveränitätsgewinn, Angebots- und Preisvergleiche waren noch nie so einfach möglich wie heute. Es muss bei Transparenzvorgaben um Qualität statt Quantität gehen und vor allem darum, dass Verbraucher sinnvoll und verständlich informiert werden.
Die Sicherheit von Geräten über Updates zu erhöhen, ist ein richtiges Ziel. Der beschlossene Kabinettsentwurf lässt aber noch viele Fragen offen. Es bleibt völlig unklar, wie lange smarte Geräte künftig aktualisiert werden müssen. Die Erwartungshaltung der Verbraucher muss hier mit Angebotsvielfalt und Preisstabilität in Balance gebracht werden. Lebenslange Updateverpflichtungen etwa würden zu deutlichen Preissteigerungen bei Produkten und Anwendungen führen. Letztlich würden viele günstige Produkte aus dem Markt verschwinden, die Anzahl der Hersteller abnehmen. Das könnte Verbrauchern enorm schaden.“