Berlin, 30. März 2017 – Der Digitalverband Bitkom warnt davor, ohne eine sorgfältige fachliche Prüfung und intensive parlamentarische Beratung im Hauruck-Verfahren gesetzlich gegen Hassreden und andere Hasskriminalität im Internet vorgehen zu wollen. So endet zwar erst heute die Frist, bis zu der Experten, Verbände und NGOs ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das umstrittene Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) abgeben sollen, doch die Bundesregierung hat bereits am Montag den zusätzlich noch veränderten Entwurf bei der EU notifiziert. „Bitkom tritt ausdrücklich dafür ein, dass die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken bekämpft und derartige Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Allerdings sind die entsprechenden Sachverhalte seit Jahren bekannt, ohne dass sie sachverständig analysiert oder politisch angegangen wurden. Die plötzliche Hektik vor der Bundestagswahl wird der komplexen Problemlage in keiner Weise gerecht“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Vor allem darf diese Hektik nicht dazu führen, dass der Austausch von Argumenten, die fachliche Beratung und die gemeinsame Suche nach der bestmöglichen Lösung zur Farce werden. Der vorliegende Entwurf weist eine ganze Reihe Unstimmigkeiten und handwerklicher Fehler auf und wird unisono von Unternehmen und Netzaktivisten kritisiert.“ Ausdrücklich bedauert Bitkom, dass durch den offensichtlichen Versuch der Bundesregierung, das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden, konstruktive ergänzende Vorschläge wohl kaum noch aufgenommen werden können. „Wir brauchen keine Löschpflicht nach Gutdünken, bei der Betroffene nicht angehört werden und kein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist. Statt hoheitliche Aufgaben alleine auf Privatunternehmen abzuwälzen, brauchen wir neben den bestehenden Maßnahmen der Unternehmen gegen rechtswidrige Inhalte im Netz ein verstärktes Engagement des Staates“, so Rohleder. „Wir brauchen spezialisierte Teams in den zuständigen Behörden, die zeigen, dass rechtswidrige Äußerungen auch online Konsequenzen haben. Wir brauchen online geschulte Polizisten, die im Netz auf Streife gehen, und Digitale Streetworker im staatlichen Auftrag.“ Schon mit ein paar Hundert zusätzlichen Stellen bundesweit könne hier viel erreicht werden.
Nach Ansicht des Bitkom ist der vorliegende Gesetzentwurf nicht geeignet, dem vorhandenen Problem von Hassrede im Netz wirksam entgegenzutreten. Künftig sollen etwa private Unternehmen unter Androhung von hohen Bußgeldern in wenigen Stunden oder Tagen Entscheidungen treffen, die eigentlich eine umfassende Grundrechteabwägung erfordern. Rohleder: „Ob es sich bei einer Äußerung um Beleidigung, Verleumdung oder sonstige strafrechtlich relevante Aussage handelt, ist mit wenigen Ausnahmen nicht in kurzer Zeit und manchmal auch nicht abschließend ohne einen juristischen Instanzenweg zu klären. Der vorliegende Gesetzentwurf führt als Konsequenz zu einem Löschen auf Zuruf.“
Die Schwächen des Gesetzentwurfs sind umso gravierender, da anders als in der öffentlichen Diskussion dargestellt nicht nur zwei oder drei große soziale Netzwerke aus den USA reguliert werden, sondern praktisch alle Online-Communities, etablierte Bewertungsplattformen mit großem Nutzen für Verbraucher und sogar Kommunikationsdienste wie Messenger oder E-Mail betroffen sein können. „Wer den Gesetzentwurf liest, wird feststellen, dass jedwede Online-Kommunikation durch den Gesetzentwurf erfasst wird. Dies beinhaltet große Spieleplattformen, auf denen sich die Nutzer auch in Foren oder Chats austauschen, ebenso wie E-Mail-Kommunikation“, so Rohleder. „Die Kollateralschäden werden größer sein als die beabsichtigten Effekte. Der Gesetzgeber macht mit der Dampfwalze vieles von dem platt, was in den letzten zehn Jahren an rechts- und regelkonformer Kommunikationskultur im Internet und in sozialen Netzwerken aufgebaut wurde.“
Ebenfalls kritisch sieht Bitkom, dass sich Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf einen europäischen Sonderweg begibt, nachdem durch die E-Commerce-Richtlinie in diesem Bereich eine europaweite Harmonisierung hergestellt wurde. „Wir brauchen mehr Einheitlichkeit in Europa, nicht mehr Alleingänge“, so Rohleder. „Es ist gut möglich, dass dieses Gesetz europarechtswidrig ist. Die EU-Kommission wird dies mit Blick auf den angestrebten einheitlichen digitalen Binnenmarkt sicherlich sehr gründlich prüfen.“