Berlin, 26. September 2018 - Der Bundestag diskutiert in dieser Woche einen Gesetzesentwurfs zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet. Damit sollen neue Nachweispflichten für Online-Warenhändler und eine Umsatzsteuerhaftung für Betreiber von Plattformen für elektronischen Warenhandel eingeführt werden. Der Digitalverband Bitkom kritisiert den Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung. „Die geplante Haftung für Plattformbetreiber ist unverhältnismäßig und das vorgesehene Verfahren unnötig aufwändig“, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel.
Der Gesetzesentwurf erlegt allen in Deutschland tätigen Online-Händlern unabhängig von ihrer Größe eine zusätzliche Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke auf. Wer auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen will, muss demnach künftig einen Nachweis über seine umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt vorweisen. Gleichzeitig sollen Betreiber elektronischer Marktplätze für Umsatzsteuer haften, die von Online-Händlern auf ihrer Plattform nicht abgeführt werden. Um dieser Haftung zu entgehen, müssen die Marktplatzbetreiber verschiedene Daten ihrer Händler aufzeichnen und deren umsatzsteuerliche Registrierung verifizieren. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Roland Ismer, Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, kommt zu dem Ergebnis, dass die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Haftung europarechtswidrig ist. Kriesel: „Besser gelungen ist eine ähnliche Regelung in Großbritannien. Dort haftet ein Plattformbetreiber nur, wenn er auf Aufforderung der Finanzbehörden solche Unternehmer nicht vom Marktplatz ausschließt, die ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommen.“
Ebenso sieht Bitkom das geplante Nachweisverfahren über die umsatzsteuerliche Registrierung im Gesetzentwurf kritisch. So sollen Finanzämter bis auf weiteres einen Registrierungsnachweis aus Papier ausstellen. „Das ist praxisfern und verursacht einen erheblichen Mehraufwand bei den Plattformbetreibern“, so Kriesel. Schließlich bemängelt Bitkom den viel zu weiten Anwendungsbereich der neuen Regelungen. Der Gesetzentwurf bezieht bis dato jede Person in den Haftungsbereich ein, die auf einer eigenen Internetseite oder über eine App Umsätze ermöglicht. Damit wäre die Anwendung nicht auf dezidierte Handelsplattformen beschränkt, sondern würde z.B. auch Unternehmen treffen, die nur Software für den Online-Handel anbieten.