Berlin, 26. November 2018
Die Bundesnetzagentur hat heute die Vergaberegeln zur kommenden Versteigerung der 5G-Frequenzen beschlossen.
Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen. Wer Flächenausbau will, muss auch Flächenfrequenzen zur Verfügung stellen. Jetzt wird Spektrum bei 3,6 Gigahertz versteigert, das ist allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet. Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6er Band 800.000 Funkmasten um 98% der Haushalte mit 5G zu versorgen. Deutschland müsste im Abstand von je einem Kilometer mit Funkmasten gespickt und schachbrettmusterartig aufgebaggert oder aufgefräst werden. Dagegen entstehen jetzt schon die ersten Bürgerinitiativen.
Jeder will 5G, aber niemand will einen Funkmast vor seiner Tür. In Frequenzbändern unter 1 Gigahertz bräuchte man nicht einmal jeden zehnten Funkmast. Die Politik sollte sich umgehend mit den Netzbetreibern auf eine konsistente Frequenzpolitik verständigen, anstatt scheibchenweise Spektrum zu versteigern.
Kritisch sehen wir auch das Verhandlungsgebot für National Roaming und eine Diensteanbieterregelung. Hier droht durch die Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur eine Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemmt und entwertet. Ein National Roaming führt zu einer Gleichmacherei der Netze und hebelt den Wettbewerb aus. Das schadet am Ende vor allem den Verbrauchern.
Statt Breitbandpopulismus benötigen wir eine Versachlichung der Diskussionen, damit Deutschland möglichst schnell leistungsfähige 5G-Netze bekommt.“