Berlin, 12. Januar 2022 – Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Homeoffice erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Die Zukunft der Arbeit ist digital. Unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten, wird weiter an Bedeutung gewinnen. In der Pandemie sind Millionen Beschäftigte ins Homeoffice gewechselt. Dieses Rad kann man nicht zurückdrehen und man sollte auch nicht versuchen, es zurückzudrehen. Das neue Arbeiten bringt für Beschäftigte mehr Freiheit und Flexibilität, bedeutet aber auch viel Eigenverantwortung. Die Erfahrungen sind weit überwiegend positiv. Während auf der einen Seite Betriebskosten sinken, steigen auf der anderen Seite Produktivität und Zufriedenheit, etwa durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bei der Frage, ob es trotz der vielen Vorzüge mobilen Arbeitens ein Recht auf Homeoffice geben sollte, darf die Bundesregierung aber nicht über das Ziel hinausschießen. Und so halten wir einen Rechtsanspruch auf Homeoffice für den falschen Weg. Homeoffice sollte nicht staatlich verordnet werden, sondern die Entscheidung darüber, wie gearbeitet wird, muss grundsätzlich bei den Unternehmen liegen. Moderne flexible Arbeitsformen sind kein Selbstzweck und müssen zu den innerbetrieblichen Prozessen passen. Wie gearbeitet wird, sollten die Unternehmen und ihre Beschäftigten selbst vereinbaren. Entscheidend ist, dass sowohl zwischen Beschäftigten und Führungskräften als auch in den Teams im gemeinsamen Dialog Vereinbarungen getroffen werden, die sowohl die betrieblichen Belange berücksichtigen als auch den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach örtlicher und zeitlicher Flexibilität gerecht werden.
Wir schlagen vor, dass der Staat Anreize für zeit- und ortsflexibles Arbeiten setzt, ohne diesen Bereich übermäßig zu regulieren. Wer mindestens einen Tag pro Woche zu Hause oder mobil arbeitet und damit auch einen Beitrag leistet, Staus zu vermeiden und Umwelt und Klima zu schonen, sollte dafür belohnt werden und alle dadurch entstehenden Kosten steuerlich absetzen können. Beim Homeoffice-Bonus, der im Zuge der Pandemie eingeführt wurde, sollte nachgebessert werden. In den seltensten Fällen dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice mit dem bei 600 Euro jährlich gedeckelten Steuerbonus die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro übersteigen, die allen Steuerpflichtigen zusteht. Ausgaben für die Ausstattung eines häuslichen Arbeitsplatzes sollten grundsätzlich – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht – pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Die Politik ist darüber hinaus gefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um modernes, digitales Arbeiten zu ermöglichen. Insbesondere das Arbeitszeitgesetz muss flexibler ausgestaltet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene elfstündige Ruhepause ist nicht mehr zeitgemäß und steht dem Wunsch der Erwerbstätigen nach souveräner Arbeitszeitgestaltung entgegen. Statt einer täglichen sollte auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden, was auch mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar wäre.“