Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 10.02.2020 einen Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes veröffentlicht. Bitkom unterstützt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Online-Inhalten zu schützen, sowie ihnen einen altersgerechten Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen.
Grundsätzlich ist es daher sehr zu befürworten, dass sich das Familienministerium zum Ziel gesetzt hat, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes an die Konvergenz der Medienordnung anzupassen und damit zeitgemäße Rahmenbedingungen für den Jugendschutz in Deutschland zu schaffen. Um der Medienkonvergenz Rechnung zu tragen, ist aus Sicht des Bitkom in erster Linie eine kohärente Ordnung zu schaffen, in der Bundes- und Landesrecht ineinander greifen, sich ergänzen und die Rechtsunsicherheiten sowie widersprüchliche Regelungen beseitigt.
Dies scheint aus unserer Sicht mit dem aktuell vorgelegten Entwurf allerdings leider nicht erreicht werden zu können, da dieser die Chance verpasst, praxisnahe und zukunftsfeste Lösungen zu entwickeln. Anstatt die bereits heute schon komplexen Strukturen des Jugend(medien)schutzes zu simplifizieren, führt der Entwurf weiterhin nicht zu einer vereinfachten Medienkonvergenz. Die neuen Regelungen stützen sich auf unklare Definitionen und Rechtsbegriffe und führen zu sich überschneidenden wenn nicht sogar widersprechenden Pflichten und Aufsichtsstrukturen mit anderen Gesetzen. Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit der Kommentierung des Entwurfs und nimmt zu den Regelungen im Einzelnen wie folgt Stellung.