Am 3. Februar 2021 verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf („Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“), mit dem die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2019/790), im Folgenden „DSM-RL“) und die Online-SatKab-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/789, im Folgenden „Online-SatKab-RL“) umsetzt werden sollen. Der Gesetzesentwurf liegt nun zur Beratung im Bundestag. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.
Der Entwurf enthält u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Plattformen (Art. 17, ehemals Art. 13 der DSM-RL), zu kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung und zu Anpassungen im Urhebervertragsrecht.
Die Bitkom-Stellungnahmen zu den sonstigen Regelungsvorschlägen in dem Entwurf (zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und zur Umsetzung der Online-SatKab-Richtlinie) finden Sie hier.