DIN 2137-1 legt die Anforderungen an das deutsche Layout von Tastaturen für die alphanumerischen und/oder numerischen Daten und Texteingabe fest. Die aktuelle Norm DIN 2137-1:2012-06 definiert hierzu drei aufeinander aufbauendenden Tastaturbelegungen T1, T2 und T3, die jeweils für sich als normkonform gelten. Die Tastaturbelegung T1 wird derzeit nahezu ausschließlich verwendet. Die Tastaturbelegung T2 erweitert diese um Zeichen, die eine Eingabe von weiteren Amts-, Regional- und Minderheitssprachen (soweit diese auf Latein beruhen) erlaubt und oftmals als „Europatastatur“ bezeichnet wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird nur von einem Hersteller eine T2-Tastatur auf dem Markt angeboten. Die aktuellen Fassungen der DIN 2137-1:2012-06 und -2 sind eindeutig anwendbare Normen, die vom Markt akzeptiert sind.
Gegenüber der aktuellen DIN 2137-1:2012-06 soll nach dem vorgelegten Norm-Entwurf DIN 2137-1:2018-04 die Tastatur T2 in leicht abgeänderter Form zukünftig als E1 bezeichnet werden. Die Tastaturbelegungen T1 und T3 sollen entfallen. Die Tastaturbelegung T1 soll künftig noch als „teilbeschriftete E1-Tastatur“ als normkonform gelten. Diese Anforderung kann mit gängigen Betriebssystemen nicht erfüllt werden, da „E1 Tastatur-Treiber“ dort nicht integriert sind.
Bitkom begrüßt die Zielsetzung, dass über die Tastaturbelegung E1 sämtliche Eigennamen unabhängig von der Herkunft des Namensträgers korrekt eingegeben werden können. Bitkom sieht allerdings sehr kritisch, dass die aktuelle Tastaturbelegung T1 künftig nur noch in sehr begrenztem Umfang normkonform gelten soll und spricht sich für eine gleichrangige Beibehaltung der Tasturbelegung T1 neben E1 aus.