Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 9. Dezember 2020 einen Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) veröffentlicht und bis zum 10. Dezember 2020 um Stellungnahme gebeten.
Angesichts der wachsenden Bedeutung des Cyberraums und informationstechnischer Systeme in der gesamten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Breite, und der damit einhergehenden hybriden und sich ausweitenden Bedrohungslage, ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung Cyber- und IT-Sicherheit verstärkt in den Blick nimmt. Es stellen sich jedoch unmittelbar daran anknüpfend richtungsweisende Folgefragen, die der Gesetzgeber im aktuellen Entwurf des IT-SiG 2.0 unbeantwortet lässt. Aus dem Grund muss Bitkom verschiedene erfolgskritische Punkte zur Sprache bringen.