Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, die Mitarbeiterbeteiligung in Startups noch in dieser Legislaturperiode zu erleichtern. Die geplante Änderung im Einkommenssteuergesetz greift jedoch leider zu kurz und bedarf einiger Nachbesserungen. Allen voran gilt es, die „Dry Income“-Problematik konsequent zu lösen. Das kann nur gelingen, wenn die Besteuerung der vergünstigt erhaltenen Anteile ausschließlich auf den Zeitpunkt deren Verkaufs verschoben wird. Auch zu eng gefasste Fördervoraussetzungen und Unsicherheiten bei der Bewertung der Unternehmensanteile zielen an den Bedürfnissen der Startups vorbei. Daneben bewirken Umfang und Rahmenbedingungen des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterbeteiligungen, dass dieser in der Praxis auf Startups keine Wirkung haben wird. Ohne Anpassungen in diesen und weiteren Punkten droht das Fondsstandortgesetz wirkungslos zu bleiben