Der Bitkom begrüßt die Grundsatzentscheidung der Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung des Strommarktes auf Flexibilität und Marktmechanismen zu setzen. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf können jedoch zwei entscheidende Akteure nicht so am Strommarkt teilnehmen, wie dies in einem flexiblen und von Erneuerbaren Energien geprägten Strommarkt notwendig wäre. Das betrifft zum einen die Aggregatoren von Nachfrageflexibilität, die auf staatlich definierte standardisierte Prozesse angewiesen sind. Zum Zweiten müssen Elektromobile selbst – nicht bloß Ladesäulen - als Letztverbraucher gelten können, um ihre eigene Flexibilität am Markt anzubieten. Sie dürfen nicht bloß als passive Abnehmer des Stroms einer Ladesäule definiert werden.