Die Vorlage eines Entwurfs für eine Verordnung zur Vorausschau zum Mobilfunknetzausbau nach dem Telekommunikationsgesetz, die auf Grundlage einer Ende 2019 in Kraft getretenen Änderung des aktuellen TKG erfolgen soll, begegnet grundlegenden prozeduralen und in dieser Form gravierenden inhaltlichen Bedenken. In unserer Stellungnahme erläutern wir, warum auf die Mobilfunknetzvorausschauverordnung verzichtet und das Ergebnis der parlamentarischen Beratung der TKG-Novelle als in Kürze zu erwartender neuer Rechtsgrundlage abgewartet werden sollte.