Das Datenschutzrecht berührt in der heutigen digitalen Wirtschaft nahezu alle Geschäftsbereiche. Der mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) geschaffene Rechtsrahmen zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen kann zugleich Prozesse und Innovationen ermöglichen und die digitale Souveränität Europas stärken. Das kann jedoch nur gelingen, wenn die Auslegung ausbalanciert ist, die nationalstaatlichen Abweichungen gering gehalten und vor allem eine rechtssichere Anwendung ermöglicht wird. Daneben muss endlich das wichtigste Versprechen der DS-GVO eingelöst werden: Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die gesamte EU. Das muss auch für die innerdeutsche Anwendung und Auslegung der Datenschutzvorschriften gelten. Wir begrüßen daher die Evaluierung des BDSG und setzen uns im Zuge der Überprüfung des nationalen Datenschutzrahmens für stärkere Harmonisierung, Abbau föderaler Unterschiede und Rechtssicherheit für Anwender und Betroffene ein. Detaillierte Anmerkungen und unsere Antworten auf den Fragenkatalog des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat können hier heruntergeladen werden