Mit der Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung (MDVÄndV) soll die Mobilitätsdatenverordnung (MDV) zum 1. Januar 2022 um die Bereitstellung weiterer statischer Daten ergänzt werden. Obwohl der vorliegende Entwurf zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung im Allgemeinen zu begrüßen ist, sehen wir an einigen Stellen Konkretisierungsbedarf, um eine praxistaugliche Umsetzung der Verordnung sicherzustellen. So ist genauer darzulegen, ob und in welcher Regelmäßigkeit die in der Verordnung geforderten statischen Daten aktualisiert werden müssen. Zudem gilt es, die Detailinformationen der erforderlichen Datenkategorien praxisorientiert auf die Realitäten neuer Mobilitätsdienste zuzuschneiden, die derzeit nur unzureichend abgebildet werden.