Mit dem Inkrafttreten des DVG und der DiGA-V ist in Deutschland erstmalig ein Rechts-rahmen geschaffen worden, um digitale Gesundheitsanwendungen im Rahmen der Regelversorgung durch die GKV zu erstatten.
Die Aktualisierung der DiGA-Verordnung an die aktuelle Gesetzgebung nimmt die Bestrebungen DiGAs in den Versorgungsalltag zu integrieren auf und stärkt ihren Stellenwert als sicheres, datenschutzkonformes und interoperables digitales Medizinprodukt.
Gleichzeitig führen diese Anforderungen jedoch zu einem hohen Aufwand und komplexen Zusammenspiel dieser verschiedenen Anforderungen. Solche kostenintensiven Änderungen müssten in Zukunft auch zu preislichen Anpassungen führen, damit sich die Entwicklung und Bereitstellung insbesondere für kleiner Unternehmen lohnt. Hier sollte eine Möglichkeit gefunden und unterstützt werden, um die stetig angehobenen Anforderungen in den Erstattungsmodellen zu berücksichtigen.
Der Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme und schlägt folgende Anpassungen vor.