Seit 2019 gilt in Italien die E-Rechnungspflicht für alle inländischen Unternehmen sowie registrierte Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an italienische Kunden versenden. E-Rechnungen müssen seither verpflichtend über die offizielle Plattform des Landes an den Rechnungsempfänger geschickt werden. Außerhalb der Plattform verschickte Rechnungen gelten dort als nicht gestellt, was ernsthafte Konsequenzen haben kann.
Das Unternehmen läuft auf SAP-basierten Prozessen; insofern sind Digitalisierungsmaßnahmen eine Selbstverständlichkeit. Allerdings sind die grenzüberschreitenden Unternehmensprozesse und gesetzlichen wachsenden Anforderungen zu E-Rechnungen höchst komplex und herausfordernd.