Alle Menschen in Deutschland sollen künftig ein einklagbares „Recht auf digitale Bildung“ besitzen. Sie sollen damit unabhängig von ihrem Wohnort, ihren finanziellen Möglichkeiten, ihrem Alter und ihren kognitiven Fähigkeiten und Potentialen staatlich finanzierte oder co-finanzierte Bildungs- und Schulungsangebote immer auch auf digitalem Weg und ortsunabhängig wahrnehmen können – ohne dabei Abstriche bei der Qualität der pädagogisch-didaktischen Betreuung oder den vermittelten Inhalten und Kompetenzen machen zu müssen. Für die Umsetzung dieses Rechts sollten klare Ziele und Bewertungskriterien definiert werden, deren Erreichung und Einhaltung transparent überprüfbar sein muss.