Die EU-Kommission überprüft derzeit, wie in Zukunft das Haftungsregime für Künstliche Intelligenz ausgestaltet werden soll. In ihrem Inception Impact Assessment-Papier schlägt sie weitreichende Änderungen der Produkthaftungsrichtlinie und nationaler Haftungsregelungen vor.
Der Bitkom begrüßt die Zielsetzung der Kommission, Rechtsklarheit für Innovation zu schaffen und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die Kommission erkennt richtigerweise an, dass die Haftungsregeln die Balance zwischen Innovationsförderung und Risikominderung leisten müssen. Mit den skizzierten Vorschlägen schießt die Kommission aber weit über dieses Ziel hinaus und droht, den Grundsatz der Technologieneutralität zulasten von Innovation aufzugeben. Zudem ist die Initiative verfrüht – um ein EU-weit kohärentes Regelungsregime für Künstliche Intelligenz gewährleisten zu können, muss zunächst der Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz am europäischen Markt abgesteckt sein. So lange die Arbeit am AI Act noch nicht abgeschlossen ist, können auch etwaige Fragen zur Haftung nicht sinnvoll beantwortet werden.