Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“), mit dem es ein Regelungswerk vorschlägt, um die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) und die Online-SatKab-Richtlinie umzusetzen.
Der Entwurf enthält u.a. den Vorschlag eines Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG), um Artikel 17 der DSM-Richtlinie umzusetzen. Bitkom bewertet den Entwurf als einen Schritt in die falsche Richtung. Er geht weit über Artikel 17 hinaus und zerstört damit das Gesamtgefüge eines komplexen Interessenkonflikts zwischen Kreativen, Verwertern und Nutzern. Darüber hinaus werden bestehende Vergütungsstrukturen aufgebrochen und gleichzeitig neue geschaffen, die praxisfern sind und das vermeintliche „Value Gap“ vielleicht sogar verschlimmbessern. Auch bestehende Sperrpraktiken („take down“ bzw. stay down“) werden aufgegeben, wenn nicht unmöglich gemacht. Ziel der Bitkom-Mitglieder ist es, Upload-Plattformen bestmögliche Flexibilität zu geben, um die Vorgaben in Artikel 17 umsetzen zu können. Nur so wird sichergestellt, dass große wie kleine Plattformen wachsen und Plattformen wie Kreative an der Reichweite, die Upload-Plattformen generieren, gewinnen können. Die drei wichtigsten Anforderungen an die Umsetzung von Artikel 17 in das deutsche Recht sind:
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen. Die Bitkom-Stellungnahmen zu den sonstigen Regelungsvorschlägen in dem Entwurf (zum Urhebervertragsrecht, zur TDM-Schranke und zur Umsetzung der Online-SatKab-Richtlinie) finden Sie hier.