Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“), mit dem es ein Regelungswerk vorschlägt, um die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) und die Online-SatKab-Richtlinie umzusetzen.
Der Entwurf hält sich zur Umsetzung der Online-SatKab-Richtlinie zwar eng an deren Vorgaben und führt im Grundsatz eine technologieneutrale Rechteklärung für jegliche Art der Weitersendung von TV-Inhalten ein. Jedoch schafft er zugleich Ausnahmen, die wiederum eine Differenzierung nach jeweils für die Weitersendung genutzter Technologie erfordern. Damit besteht die Gefahr, dass die richtige Grundsatzentscheidung in vielen Fällen in ihr Gegenteil verkehrt und damit das mit der Richtlinie verfolgte, wichtige Anliegen nicht erreicht wird. Ziel des Bitkom ist eine unkomplizierte, durchgängig technologieneutrale und faire Rechteklärung, in der technische Innovation nicht als Bremsklotz angesehen wird, sondern ein wesentlicher Katalysator für ein modernes, zukunftsfestes TV-Angebot ist. Die drei wichtigsten Anforderungen an die Umsetzung der Online-SatKab-Richtlinie in das deutsche Recht sind:
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen. Die Bitkom-Stellungnahmen zu den sonstigen Regelungsvorschlägen in dem Entwurf (zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, zur TDM-Schranke und zum Urhebervertragsrecht) finden Sie hier.