Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 sein Urteil in der Rechtssache C-55/18 verkündet. Nach dem Urteil müssen die EU-Mitgliedstaaten künftig alle Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Damit will der EuGH die praktische Wirksamkeit der in der Arbeitszeitrichtlinie verankerten Rechte der Arbeitnehmer auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sicherstellen.
Mit dem Positionspapier gibt Bitkom Anregungen für die geplante Umsetzung der Vorgaben des Urteils ins deutsche Recht.