Vor Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 hat der Datenschutzbeauftragte des BMI ein neues Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung entwickelt, welches mit Empfehlungen des BfDI als Bundesmuster kommuniziert wurde. Für die Bitkom Arbeitskreise Datenschutz und Digitale Verwaltung ist das Muster von größter Relevanz und großem Interesse. Im Bitkom Arbeitskreis Datenschutz befassen sich die Mitglieder bereits seit vielen Jahren intensiv mit Auftragsverarbeitungsverhältnissen, deren Abschluss und Umsetzung. Die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen oder deren Übertragung auf einen Dienstleister, eine unternehmensfremde Stelle, ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Spezialwissen zu nutzen, höhere Sicherheitsstandards zu erreichen und effektiver und flexibler zu wirtschaften. Die DS-GVO erkennt an, dass in der Realität viele Prozesse arbeitsteilig verlaufen, und eröffnet dafür mit Art.28 DS-GVO die Auftragsverarbeitung sowie mit Art.26 DS-GVO die gemeinsame Verantwortung.
Bitkom möchte in Anbetracht eines möglichst einheitlichen Verständnisses der Datenschutz-Grundverordnung und einer praxisgerechten Auslegung diese Gelegenheit nutzen und das vom BfDI vorgeschlagene Bundesmuster zur Auftragsverarbeitung zu kommentieren. Neben einigen grundsätzlichen Anmerkungen finden sich unsere Vorschläge zur Ergänzung bzw. möglichen Anpassung des Musters als kommentierte Fassung im aktuellen Positionspapier, das hier zum Download bereitsteht.