Dieser Leitfaden setzt die Reihe bisheriger Bitkom Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung fort und beschäftigt sich mit den datenschutzrechtlichen Informationspflichten. Er soll als praktische Handreichung dienen, um eine der Kernanforderungen der im Mai 2018 zur Geltung gelangten DS-GVO handhabbarer zu machen: die Transparenzanforderungen. Die Pflicht, verständliche Informationen über die eigenen Datenverarbeitungsprozesse an den Nutzer zu übermitteln, ist durch die europaweite Novellierung des Datenschutzrahmens inhaltlich neu ausgestaltet und gegenüber dem BDSG-Alt erweitert worden. Neben der „klassischen“ Datenschutzerklärung für Webseiten betrifft sie auch das stationäre Geschäft, Video- und Bildaufzeichnungen sowie das Veranstaltungsmanagement. Jeder Verantwortliche muss sich daher mit der Umsetzung beschäftigen.