Mit Hilfe der Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Zustelldienste und Zertifikate zur Authentifizierung) können sich Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen digital, für unabhängige Dritte nachvollziehbar innerhalb der Europäischen Union auf einer einheitlichen Rechtsbasis austauschen. Die eIDAS schafft neue Anwendungsmöglichkeiten innerhalb und zwischen allen Ländern der Europäischen Union. Dies betrifft alle Lebenslagen. So können Verträge grenzüberschreitend rechtssicher in elektronischer Form abgeschlossen werden. Patientendaten und medizinische Kommunikation, wie Arztbriefe, sind nun europaweit auf einheitlicher Grundlage digital schützbar. Öffentliche Register, wie Handelsregister und Grundbücher, haben jetzt die Option der beweisgültigen digitalen Beauskunftung. Die öffentliche Verwaltung kann über Landesgrenzen verbindlich kommunizieren.
Das Potential der neuen Werkzeuge und der Vereinheitlichung für die Digitalisierung ist enorm und sollte dringend in Wirtschaft und Verwaltung zur Anwendung kommen. Der Einsatz der Vertrauensdienste muss deswegen vor allem von entsprechenden nationalen Rahmenbedingungen flankiert und gefördert werden. Mit diesem Impulspapier verschafft der Bitkom der Bedeutung und Relevanz elektronischer Vertrauensdienste die notwendige Aufmerksamkeit. Hierfür sollen die Vertrauensdienste strategisch mit entsprechenden Maßnahmen befördert werden. Als erster Teil der Strategie widmet sich dieses Impulspapier den kurzfristigen Zielen und Potentialen der eIDAS Verordnung.