Der Europäische Binnenmarkt beruht auf vier Freiheiten: Er ermöglicht den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Die in den europäischen Verträgen verankerten Grundprinzipien der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit gewährleisten die Mobilität von Unternehmen und Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union (EU). Die 2018 verabschiedete Entsenderichtlinie erzeugt allerdings für Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand, der Entsendungen innerhalb des Unternehmens über Ländergrenzen hinweg unnötig erschwert. Auch das Mitführen einer sog. A1-Bescheinigung bei einer kurzen Dienstreise ist ein unverhältnismäßiges Hindernis für die Dienstleistungsfreiheit.