Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU ist bis zum 19. April 2016 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu diesem Zweck auf seiner Internetseite einen Referentenentwurf für eine Neufassung der ersten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) veröffentlicht und die Möglichkeit einer Kommentierung eingeräumt.