Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014 zu „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ beschreibt die Finanzverwaltung, welche Vorgaben für IT-gestützte Buchführungsprozesse künftig gelten. Dabei nehmen die Anforderungen an die Aufbewahrung einen breiten Raum ein. Die wichtigsten Anforderungen an die elektronische Archivierung unter GoBD-Aspekten sind in unseren zehn Merksätzen „Elektronische Archivierung und GoBD“ dargestellt, die in Kooperation mit dem Verband elektronische Rechnung (VeR) entstanden sind.