Rechenzentren nehmen eine zentrale Position in der Wirtschaft und im gesellschaftlichen Leben ein. Die Basis dafür bildet u.a. eine sichere Energieversorgung sowie die Einhaltung gesetzlicher oder normativer Vorgaben durch den Betreiber. Eine dieser Vorgaben ist die elektrische Wiederholungsprüfung der gesamten Anlage in bestimmten Zeitabständen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt einen Zeitraum von 4 Jahren.
Im Rahmen dieser elektrischen Wiederholungsprüfung müssen diverse Prüfungen durchgeführt werden, welche z.B. das Abschalten einzelner Stromkreise erfordern. Dies steht im Widerspruch zur angestrebten 100% Verfügbarkeit von Rechenzentren. Zudem erfordert eine elektrische Wiederholungsprüfung personelle und zeitliche Kapazitäten, welche nicht zu unterschätzen sind. Hinzu kommt die Gefahr, dass nach dem Abschaltvorgang einige Komponenten nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Der Bitkom Arbeitskreis Rechenzentren hat daher den Leitfaden „Elektrische Wiederholungsprüfung ohne Abschalten? – Neue Wege bei der elektrischen Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 im Umfeld der Höchstverfügbarkeit in Rechenzentren“ erstellt. Er zeigt einen Lösungsweg auf, wie den gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprochen werden kann und dabei die 100% Verfügbarkeit eines Rechenzentrums gewährleistet bleiben.