Diskussionsentwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes
Mit der am 20. Dezember 2018 in Kraft getretenen Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation verfolgt der europäische Richtliniengeber ambitionierte Ziele: Neben dem zentralen Ziel größere Investitionen in 5G-Netze und Netze mit sehr hoher Kapazität zu stimulieren soll auch ein europaweit hohes und vor allem einheitliches Kundenschutzniveau geschaffen werden. Diesen aus Sicht des Bitkom Unterstützens werten Ambitionen wird der vorliegenden „Diskussionsentwurf“ eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes aber – soweit überhaupt inhaltlich belastbar - allenfalls teilweise gerecht. Positiven Aspekten der TKG-Novelle wie Erleichterungen bei Wegerechten und Genehmigungsverfahren stehen erhebliche neue bürokratische Aufwände im Bereich von Informationssystemen zum Ausbaustand und im Bereich des Verbraucherschutzes entgegen, die in Teilen der europäischen Harmonisierung diametral entgegenstehen. Einhergehend mit der erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des TKG-E entstehen technische Umsetzungshürden z.B. im Bereich des Notrufs, und an wesentlichen Stellen Klarstellungsbedarf.
Die Bitkom-Bewertung des „Diskussionsentwurfs“ für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz finden Sie in unserer ausführlichen Bitkom-Stellungnahme.
Einzelne Teile des Diskussionsentwurfes zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bzw. der TKG-Novelle kommentieren wir darüber hinaus gemeinsam mit weiteren Verbänden (siehe weitere Downloads):