Eine überarbeitete Version der Vergabegrundlagen für das Umweltzeichen Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 205) ist seit Anfang des Jahres verfügbar. Die neuen Vergabegrundlagen nach RAL-UZ 205 ersetzen die bisherigen Vergabegrundlagen nach RAL-UZ 171 und gelten ab dem 01.01.2018. Die neuen Vergabegrundlagen stellen zusätzliche bzw. strengere Anforderungen an die Geräte und die Hersteller als bisher.
Die im Branchenverband BITKOM organisierten Hersteller haben die Erarbeitung der neuen Kriterien aktiv unterstützt und bereits für eine große Anzahl an Geräten das Umweltzeichen beantragt. Aufgrund der großen Nachfrage nach der neuen Zertifizierung ist jedoch schon jetzt absehbar, dass der Zeichengeber nicht alle Anträge bis zum Start des neuen Blauen Engel am 01. Januar 2018 bearbeitet haben wird. Dies führt zu der misslichen Situation, dass einige Geräte das Umweltzeichen nicht bereits zum Laufzeitbeginn erhalten werden, obwohl diese Geräte die Voraussetzungen erfüllen und die Hersteller frühzeitig vor Laufzeitbeginn das Umweltzeichen für diese Geräte beantragt haben.
Das FAQ bietet einen Überblick über häufige Fragen zum Blauen Engel, zu den neuen Kriterien nach RAL-UZ 205 und weiteren Aspekten.