Bitkom Stellungnahme zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz - Ergänzung bezüglich Kryptowerten
Die Bundesregierung hat am 10. Februar einen Entwurf für ein Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vorgelegt. Darin werden Ergänzungen in § 10 Geldwäschegesetz (GwG) vorgenommen, die Transfers von Kryptowerten ab einem Gegenwert von 1000 € betreffen. Für diese sollen in Zukunft die GwG-Sorgfaltspflichten greifen. Diese Regelungen gehen über europäische Vorgaben hinaus. Der Bitkom nimmt hierzu Stellung. Alle weiteren Aspekte des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes werden in dieser Stellungnahme nicht berücksichtigt