Bitkom-Stellungnahme zum Referentenentwurf des 4. Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 22.07.19 einen noch nicht mit den Bundesressorts final abgestimmten Referentenentwurf für ein 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (4. TMGÄndG) in die Verbändeanhörung gegeben. Ziel dieses Gesetzes ist es, die wirtschaftsbezogenen Anforderungen der Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendiensteanbieter in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/1808 (AVMD-RL) im Telemediengesetz (TMG) umzusetzen. Neben Anpassungen der Regelungen zu den Begriffsbestimmungen, zum Sitzland, zum Herkunftsland und zu Informationspflichten werden neue Regelungen für Videosharingplattformanbieter eingeführt. Bitkom begrüßt, dass das BMWi sich dazu entschlossen hat, eine 1:1 Umsetzung dieser Richtlinie vorzunehmen.
Darüber hinaus schlägt das BMWi in seinem Referentenentwurf eine kleine aber wesentliche Änderung der „allgemeinen Grundsätze“ des Telemediengesetzes in § 7 TMG vor. Diese Ausweitung des Sperranspruchs in § 7 Abs. 4 TMG bewertet der Bitkom als äußerst kritisch. Sie ist weder rechtlich gerechtfertigt, noch in ihrer Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit begründet.
Unsere ausführliche Kommentierungen können Sie in zwei Stellungnahmen hier abrufen.