Ziel der Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts muss sein, es den europäischen Unternehmen zu ermöglichen, neue Technologien einzusetzen und innovative Datenverarbeitungen zu entwickeln, um international konkurrenzfähig zu sein, während gleichzeitig die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der EU-Bürger geschützt werden.