Die EU-Kommission hat für den 21. März 2018 die Vorlage eines Richtlinienvorschlags zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle angekündigt. Sie reagiert damit auf den in jüngerer Vergangenheit erheblich gestiegenen politischen Druck aus einigen EU-Mitgliedstaaten.
Die bisher bekannt gewordenen Pläne der EU-Kommission umfassen einen langfristigen und einen kurzfristigen Ansatz. Langfristig soll die Definition des Betriebsstättenbegriffs erweitert werden, sodass auch eine rein digitale Präsenz in einem Staat als Betriebsstätte und damit als Anknüpfungspunkt für die Ertragsbesteuerung angesehen werden kann. Ergänzend hierzu sind neue Regelungen für die Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätten und Stammhaus geplant.
Als kurzfristig zu implementierende Zwischenlösung ist die Einführung einer besonderen Steuer auf einige digitale Dienstleistungen vorgesehen.
Im beigefügten Positionspapier nimmt Bitkom zu den geplanten Vorschlägen Stellung.