Manchmal verhindert Gesetzgebung die Erprobung neuer Innovationen. Reallabore und Experimentierklauseln sollen hier Flexibilität schaffen und Unternehmen die Möglichkeit geben, trotz dieser Verbote neue Technologien und Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen und in einem sicheren Umfeld zu erproben. Ist ein Reallabor erfolgreich und weist einen sicheren Betrieb nach, soll dann Gesetzgebung angepasst werden können.
Bitkom begrüßt die Idee einer solchen lernenden und innovationsoffenen Gesetzgebung. Entsprechend hat sich der Verband im September 2023 an der Konsultation zum Reallaborgesetz des BMWK beteiligt. Kern der Stellungnahme ist die Forderung nach verlässlichen Prozessen zur Überführung von Laborergebnissen in die bestehende Gesetzgebung sowie die Schaffung von Experimentierklauseln, insbesondere in den Bereichen Mobilität, KI und Datenschutz.