Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen
In der Fokusgruppe Datenschutz des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde mit Beteiligung des Bitkom zum Digitalgipfel im Dezember 2018 die Broschüre “Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen” erarbeitet. Sie unterstützt die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Umsetzung von Pseudonymisierungsverfahren und formuliert hierbei Mindeststandards für eine Pseudonymisierung.