Die vom Bitkom zusammengestellten Merksätze sollen einen kurzen Einblick in die Compliance-Anforderungen im Kontext der elektronischen Rechnung und den angrenzenden Geschäftsprozessen geben. Dabei wurde die Neufassung der GoBD vom 28. November 2019, in den gerade die innovativen Prozesse, wie etwa das »Mobile Scannen« sowie Vereinfachungen in Bezug auf das »Ersetzende Konvertierungen« geregelt sind, mitberücksichtigt. In der vorliegenden Version wurden ebenfalls Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 eingepflegt, die aus der Anpassung des § 146 Abs. 2a Satz 1 AO resultieren.