Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung eines digitalisierten Gesundheitssystems. Der Bitkom begrüßt die überfällige Ausgestaltung der Anforderungen an die elektronische Patientenakte als auch die Spezifikation weiterer Anwendungen sowie die Möglichkeit der Datenfreigabe von Versicherten zu Forschungszwecken. In der Ermächtigung der gematik mit der Entwicklung einer E-Rezept-App, im Ausschluss der privaten Gesundheitswirtschaft beim Forschungsdatenzentrum sowie in der Neufassung des Apothekengesetzes sieht der Bitkom jedoch eine Einschränkung von innovativen Wettbewerbsangeboten, was die angestrebten Ziele einer zukunftsorientierten Gesundheitsversorgung hemmt.
Ziel muss es daher sein, die Akzeptanz digitaler Angebote zu steigern. Dies wird nur über Vertrauen der Versicherten in ein sicheres und nutzbringendes Instrument zu erreichen sein. Grundlagen für den Erfolg sind folgende Eckpunkte: