Die Bankenlandschaft wird digital transformiert - das alte Geschäftsmodell einer vertikal integrierten Bank gehört zunehmend der Vergangenheit an. Neue Anbieter spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle – nicht nur als Konkurrenten, sondern verstärkt als Kooperationspartner etablierter Player, egal ob Bank, Börse oder sonstiger Finanzdienstleister - oder auch Tech-Unternehmen wie Cloud Service Provider (CSP). Modulare Services werden immer häufiger gemeinsam entwickelt und an bestehende Angebote angedockt. Wir erwarten, dass dadurch enorme Potenziale freigesetzt werden. Ein zentrales Merkmal dieser häufig als "Open Banking" beschriebenen Transformation ist das Outsourcing von Geschäftsprozessen an andere teils lizenzierte, teils nicht lizenzierte Unternehmen.
§ 25b Kreditwesengesetz (KWG) sowie AT 9 des Rundschreibens 09/2017 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) stellen zahlreiche Anforderungen an Auslagerungen durch lizenzierte Unternehmen. Man kann erwarten, dass die hier konsultierten EBA-Guidelines einen großen Einfluss auf die Aufsichtspraxis in Deutschland (MaRisk) aber auch EU-weit entfalten werden. Die bei der Sitzung des AK Digitaler Zahlungsverkehr am 13.9. in Berlin gemeinsam verfasste Bitkom-Position, die wir am 24. September 2018 bei der EBA einreichten, steht Ihnen hier zum Download bereit (Anmerkungen zu Textstellen im EBA-draft in der Kommentarfunktion).