Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die der Freistaat Sachsen Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die der Freistaat Sachsen in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Mit dem Sofortprogramm „Sachsen hilft sofort“ vergibt die Sächsische Aufbaubank Kredite für kleine Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Soloselbstständige in Höhe von mind. 5.000 – max. 50.000 Euro. Die Fördermittel dienen der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die im Zuge der Coronakrise eingetreten sind. Voraussetzungen sind u.a. ein Jahresumsatz von max. 1 Mio. Euro und dass das Unternehmen zuvor wirtschaftlich „gesund“ gewesen ist (Stichtag jeweils: 31.12.2019). Anträge sind ab sofort möglich über die Sächsische Aufbaubank.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Beratungs-Hotline der Sächsischen Aufbaubank
0351 4910-1100